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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interview vom Arbeitgeber, erzählt er private Sachen von Mitarbeitern

D
Dotty1
Jul 2022 bearbeitet

Die Frage ist eher in individual Recht zu stellen, ich Platze aber gerade vor Wut. Info zu der Geschichte: Mitarbeiterin hat eine Tochter die sich zum Mann umoperieren ließ und wollte einen Kleinkredit weil sein Auto ein Totalschaden war. Nun ist mein Chef ein Typ der sehr oft Zeitungsinterview gibt. Jetzt hat er in einem Interview von einer Mitarbeiterin gesprochen, die einen Kredit wollte. Er stimmte nicht zu, weil er der Meinung ist: ab 20 ist man selber für sich verantwortlich und er keinerlei Verständnis für einen Umoperierten hat der dazu noch Kinder hat. Ich bin fassungslos, da weiß in der Firma ja gleich jeder wer einen Kredit beantragt hat. Können wir als Betriebsrat was machen? Was rate ich der Mitarbeiterin?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

10.07.2022 um 15:58 Uhr

Sehe da keinen Ansatzpunkt für den BR. Aber ich denke auch nicht, dass es die anderen MA groß interessieren wird, wer vom AG einen Kredit wollte.

Was ihr der MAin raten könnt? Nichts Privates dem Chef erzählen.

R
Relfe

11.07.2022 um 09:36 Uhr

der Chef hat ja offensichtlich in der Zeitung keinen Hinweis gegeben auf die Indentität. Das es sich um die MAin handelt ist also eine Vermutung oder weißt Du wie viele Menschen dein Chef kennt die eine ähnliche Situation haben? Das kannst Du als BR nix machen und die MAin sicher auch nicht, solange es eine "allgemeine Aussage" war. Wie oft sagt man: so einen MA haben wir auch in der Firma, wenn man was liest oder hört?

Was rätst Du der MA? will die denn überhaupt einen Rat von Dir? Ich lese nicht, dass die MAin sich bei Dir gemeldet hat und nehme an, die hat darüber gar nciht mit Dir gesprochen?

M
Muschelschubser

11.07.2022 um 10:41 Uhr

Es ist leider nicht verboten, ein Kleingeist zu sein. Vor dem Problem steht man als BR ja immer wieder.

Hier ist der BR raus, wie Du ja schon selbst sagst, da es sich um keine kollektivrechtliche Angelegenheit handelt.

Ich kann nun von außen nicht beurteilen, wie eindeutig die Identität der betroffenen Person trotz der anonymen Nennung zugeordnet werden kann. Die betroffene Person kann juristisch prüfen lassen, inwiefern eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, aber ich bin da skeptisch.

Vor allem muss man sich dabei die Frage stellen, was man damit erreichen möchte. Wenn die betroffene Person gern im Betrieb bleiben möchte, dürfte ein harmonisches Arbeitsverhältnis der Vergangenheit angehören. Und auch darüber hinaus ist die Frage, was man überhaupt mit einer Klage erreichen möchte bzw. würde. Ist da der Gedanke einer Entschädigung im Raum? Möchte man ihn strafrechtlich zur Verantwortung ziehen? Ich würde ja schon fast befürchten, es liefe bestenfalls auf eine Unterlassungsverfügung hinaus und das Tischtuch im Betrieb wäre zerschnitten. Bringt einen persönlich nicht wirklich weiter, abgesehen von ein wenig Genugtuung. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, ich bin kein Jurist.

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