Hallo @all,

folgender Sachverhalt:
Ein Abteilungsleiter geht in der Abwesenheit seiner Mitarbeiterin an deren Rechner und lies ihre privaten Emails. Diese waren zum Teil nicht sehr schmeichelhaft über ihn. Wütend druckt er diese aus - und gibt sie an den Geschäftsführer weiter.

Es gibt keine BV die die private Nutzung der Rechner untersagt.

Er möchte das es für die Mitarbeiterin konsequenzen hat weil er sich beleidigt fühlt -

Die Mitarbeiterin möchte Konsequenzen, weil sie ihre Privatsphäre verletzt sieht.