Erstellt am 23.03.2016 um 14:21 Uhr von ickederdicke
Ersterer ist ein I....t weil er seine Kompetenzen überschritten hat, die Mitarbeiterin ist hier im Recht.
Erstellt am 23.03.2016 um 14:38 Uhr von Pickel
Es gibt keine BV die die private Nutzung der Rechner untersagt.
Einer solchen Bedarf es auch nicht. Das kann der AG auch so regeln.
Erstellt am 23.03.2016 um 14:45 Uhr von Pjöööng
Gibt es denn eine BV zum Einsatz der Rechner?
Erstellt am 23.03.2016 um 22:27 Uhr von gironimo
wie wäre es mit Passwortschutz - und den PC herunterfahren, wenn man den Platz verlässt. Man läßt seine Post ja auch nicht offen auf dem Tisch liegen.
Ihr solltet da die Kollegen ein wenig sensibilisieren.
Erstellt am 24.03.2016 um 16:53 Uhr von Erbsenzähler
@ChrisBR
Auch was nicht verboten ist ist automatisch erlaubt.
Gucke dir mal diesen Linka an:
http://www.heise.de/resale/artikel/Fernmeldegeheimnis-bei-privaten-E-Mails-am-Arbeitsplatz-1268961.html
Da hat eine Arbeitnehmerin gegen ihren AG geklagt, weil der AG in ihrer Abwesenheit ihr Emailkonto angesehen hat. Sie hat verloren, obwohl das private Emailschreiben sogar erlaubt war.
Erstellt am 24.03.2016 um 16:57 Uhr von Pjöööng
Erbsenzähler,
da ging es aber um einen erheblich anders gelagerten Fall:
"Es musste aber sichergestellt werden, dass während der Abwesenheit eines Arbeitnehmers der Zugriff durch eine Vertretung sichergestellt ist. Eine Arbeitnehmerin hatte jedoch nicht dafür gesorgt, dass ein Kollege Zugriff auf die eingehenden E-Mails hatte. Nachdem mehrere Kontaktversuche seitens des Arbeitgebers gescheitert waren, wurde das E-Mail-Postfach der Arbeitnehmerin nach zwei Monaten in Anwesenheit des Datenschutzbeauftragten geöffnet. "
Erstellt am 29.03.2016 um 17:08 Uhr von Globus
"Es gibt keine BV die die private Nutzung der Rechner untersagt.
Einer solchen Bedarf es auch nicht. Das kann der AG auch so regeln.
Antwort 2 Erstellt am 23.03.2016 um 14:38 Uhr von Pickel"
nicht wirklich...