Zugriff auf private Mails von Mitarbeiter nehmen
Hallo @all,
folgender Sachverhalt: Ein Abteilungsleiter geht in der Abwesenheit seiner Mitarbeiterin an deren Rechner und lies ihre privaten Emails. Diese waren zum Teil nicht sehr schmeichelhaft über ihn. Wütend druckt er diese aus - und gibt sie an den Geschäftsführer weiter.
Es gibt keine BV die die private Nutzung der Rechner untersagt.
Er möchte das es für die Mitarbeiterin konsequenzen hat weil er sich beleidigt fühlt -
Die Mitarbeiterin möchte Konsequenzen, weil sie ihre Privatsphäre verletzt sieht.
Community-Antworten (7)
23.03.2016 um 15:21 Uhr
Ersterer ist ein I....t weil er seine Kompetenzen überschritten hat, die Mitarbeiterin ist hier im Recht.
23.03.2016 um 15:38 Uhr
Es gibt keine BV die die private Nutzung der Rechner untersagt.
Einer solchen Bedarf es auch nicht. Das kann der AG auch so regeln.
23.03.2016 um 15:45 Uhr
Gibt es denn eine BV zum Einsatz der Rechner?
23.03.2016 um 23:27 Uhr
wie wäre es mit Passwortschutz - und den PC herunterfahren, wenn man den Platz verlässt. Man läßt seine Post ja auch nicht offen auf dem Tisch liegen.
Ihr solltet da die Kollegen ein wenig sensibilisieren.
24.03.2016 um 17:53 Uhr
@ChrisBR Auch was nicht verboten ist ist automatisch erlaubt.
Gucke dir mal diesen Linka an: http://www.heise.de/resale/artikel/Fernmeldegeheimnis-bei-privaten-E-Mails-am-Arbeitsplatz-1268961.html
Da hat eine Arbeitnehmerin gegen ihren AG geklagt, weil der AG in ihrer Abwesenheit ihr Emailkonto angesehen hat. Sie hat verloren, obwohl das private Emailschreiben sogar erlaubt war.
24.03.2016 um 17:57 Uhr
Erbsenzähler,
da ging es aber um einen erheblich anders gelagerten Fall:
"Es musste aber sichergestellt werden, dass während der Abwesenheit eines Arbeitnehmers der Zugriff durch eine Vertretung sichergestellt ist. Eine Arbeitnehmerin hatte jedoch nicht dafür gesorgt, dass ein Kollege Zugriff auf die eingehenden E-Mails hatte. Nachdem mehrere Kontaktversuche seitens des Arbeitgebers gescheitert waren, wurde das E-Mail-Postfach der Arbeitnehmerin nach zwei Monaten in Anwesenheit des Datenschutzbeauftragten geöffnet. "
29.03.2016 um 19:08 Uhr
"Es gibt keine BV die die private Nutzung der Rechner untersagt.
Einer solchen Bedarf es auch nicht. Das kann der AG auch so regeln. Antwort 2 Erstellt am 23.03.2016 um 14:38 Uhr von Pickel"
nicht wirklich...
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