Erstellt am 19.07.2006 um 14:24 Uhr von Rollie
Nein, der AG ist nicht verpflichtet, den Mitarbeitern einen Parkplatz zur verfügung zu stellen.
Erstellt am 19.07.2006 um 14:28 Uhr von Edelweis
Eine Verpflichtung besteht nicht, soweit ich weiß. ABer wenn er einen stellt, muss er im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für einen sicheren Zustand sorgen. Ein genaues Urteil etc. dazu kenne ich nicht, ist nur der Tenor der Rechtsauffassung, der sich aus ähnlichen Problematiken ergibt z.B. Schadenersatz des GA bei Diebstahl vom MA-Parkplatz oder bei Beschädigungen etc.
Erstellt am 19.07.2006 um 18:42 Uhr von Kölner
@Edelweis
Bist Du Dir da ganz sicher, dass auf einem Betriebsparkplatz auf dem die StVO gilt, ein gestohlenes Auto vom AG ersetzt werden muss?
Erstellt am 19.07.2006 um 18:56 Uhr von Fayence
Edelweis,
aufgepasst, die Frage von Kölner ist gemein!
Erstellt am 20.07.2006 um 09:04 Uhr von Edelweis
Kölner,wahrscheinlich macht das das Wetter. Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Die aufgefundenen Urteile befassen sich mit Diebstahl, Beschädigungen usw. und stellen dabei klar, dass nur ein sicherer Zustand des Parkplatzes gewährleistet sein muss aber Diebstähle und Beschädigungen n i c h t
ersetzt werden. Hoffe, dass es jetzt besser verständlich ist.
Im übrigen- wann gilt die StVO? Meines Wissens nur, wnen entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
@Fayence- Danke für den Tipp- bei Kölner hätte ich sowieso mind. mehrere Fußangeln vermutet.
Edelweis
Erstellt am 20.07.2006 um 09:46 Uhr von Ramses II
"Im übrigen- wann gilt die StVO? Meines Wissens nur, wnen entsprechende Beschilderung vorhanden ist."
Falsch! Diese Schilder sind im Grunde genommen häufig so sinnvoll wie die "Eltern haften für ihre Kinder" oder "Für die Garderobe wir keine Haftung übernommen" Schilder.
Erstellt am 20.07.2006 um 10:03 Uhr von Edelweis
Das habe ich inzwischen auch festgestellt. Die Sache ist viel komplizierter und würde wahrscheinlich wieder in ellenlange Antworten ausarten. Fürsorgepflicht für sicheren Zustand des Parkplatzes ist m.E. für den AG allerdings gegeben, wenn schon ein Parkplatz gestellt wird.
Ramses, im übrigen darfst DU meine Tippfehler gern korrigieren (wnen..). Ich bin lernfähig nicht nur im Hinblick auf Tippfehler.
Edelweis
Erstellt am 20.07.2006 um 10:10 Uhr von Fayence
Stefan,
"Stellt der Arbeitgeber einen Firmenparkplatz zur Verfügung, so hat er für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen...."
Weiteres siehe:
http://www.ra-lotz.de/info/recht/arbeit/arbeit10.htm
Edelweis,
das Thema "StVO + Betriebsgelände" hatten wir schon mal: Siehe 31029.
Da bin ich in die Falle getappt. :-)