Erstellt am 23.10.2013 um 21:50 Uhr von Charlys
Erstellt am 23.10.2013 um 22:04 Uhr von nicoline
Auf welche Grundlage stützt sich Deine Aussage?
Erstellt am 24.10.2013 um 09:03 Uhr von Nubbel
warum überhaupt die nachfrist? ich denke mal ihr wählt nach dem drittelbeteiligungsgesetz. und da steht das alles drin. ohne schulung und sachverstand hat man eine gute chance die wahl falsch durchzuführen.
Erstellt am 24.10.2013 um 09:49 Uhr von Charlys
Nic......., es ist hier vergleichbar mit den BR Wahlen. Es sollen zwar möglichst mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, man kann es aber nicht erzwingen. Siehe WO. Der Wahlvorschlag muss nur gültig sein.
Erstellt am 24.10.2013 um 11:54 Uhr von nicoline
Charlys
genau das ist auch meine Argumentation aber, unser WV sieht das noch anders, weil man ihnen in der Schulung so etwas gesagt habe. Und wenn Du mal hier reinschaust,
http://ver-und-entsorgung.verdi.de/aufsichtsraete_mitbestimmung/aufsichtsratswahlen
dann die Powerpointpräsentation AR Wahlen anklickst und Dir dann die Seiten 32, 34, 35 anschaust, dann wirst Du sehen, dass auch daraus nicht klar hervorgeht, welche letztendliche Konsequenz aus dem von mir geschilderten Sachverhalt entsteht, aber danke für Deine Rückmeldung.
Erstellt am 24.10.2013 um 15:22 Uhr von gironimo
Ist denn nur ein Wahlvorschlag für die AN-Kandidaten eingegangen? Und wird im Wahlausschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es doppelt so viele sein müssen?
Dann finde ich den Text der WO eigentlich eindeutig und Dein WV scheint recht zu haben.
Sicher steht aber auch in der Wahlordnung was passiert, wenn es keine gültigen Wahlvorschläge gibt.
Erstellt am 25.10.2013 um 07:06 Uhr von nicoline
*Ist denn nur ein Wahlvorschlag für die AN-Kandidaten eingegangen?*
Wir spielen die Situation durch, wenn es so sein sollte. Ob noch ein zweiter Wahlvorschlag kommt weiß man erst am 28.10.
*Und wird im Wahlausschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es doppelt so viele sein müssen?*
Ja.
*Sicher steht aber auch in der Wahlordnung was passiert, wenn es keine gültigen Wahlvorschläge gibt.*
Nach Aussage des WV kann dann nicht gewählt werden!
Erstellt am 25.10.2013 um 08:34 Uhr von Nubbel
es sind vier kandidaten! das ist ne ar wahl, keine br wahl! schon die nachfrist ist quatsch! habt ihr keinen kommentar zum drittelbeteiligungsgesetz? ihr solltet jetzt die handbremse anziehen und noch mal von vorne anfangen wenn schon so ein blödsinn in eurem wahlausschreiben steht.
und, ihr solltet eurem arbeitgeber raten diese Schulung nicht zu bezahlen!
Erstellt am 25.10.2013 um 12:41 Uhr von nicoline
Sag mal, Du merkst doch wirklich die Einschläge nicht mehr. Wir wählen nicht nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und ich werde hier sicher nicht mit Dir darüber diskutieren, ob das richtig ist oder nicht. Schreib in einem anderen thread, ich brauche Deine unnützen Antworten hier nicht.
gironimo
Ich habe bislang nur aufgrund der Aussage des WV hier gefragt und hatte jetzt erst Zeit mich näher mit der WO zu beschäftigen. Es ist in der Tat so, dass der Wahlvorschlag ungültig ist, wenn er der Einzige bleibt. Sollte in der Nachfrist auch kein gültiger Vorschlag eingehen, kann nicht gewählt werden und die AN AR Mitglieder können dann nur vom Gericht eingesetzt werden. Die WO unterscheidet sich hier eindeutig von der WO im BetrVG.
Erstellt am 25.10.2013 um 15:04 Uhr von Nubbel
cool, dann erkläre mal warum ihr drei arbeitnehmervertreter wählen wollt. wenn nicht mir, dann den anderen von denen du antworten erwartest.
Erstellt am 25.10.2013 um 15:27 Uhr von nicoline
Nö!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Erstellt am 25.10.2013 um 17:26 Uhr von Nubbel
wenn ihr eh schon falsch wählt, dann könnt ihr den rest auch ignorieren. oder besser noch, entsendet doch einfach drei aus dem br, auch sehr beliebt in der pflege und in kh
Erstellt am 25.10.2013 um 18:20 Uhr von nicoline
Versprüh Dein Unwissen und Dein Gift doch woanders, wie schon gesagt, ich brauche es hier nicht.
Erstellt am 25.10.2013 um 20:12 Uhr von Nubbel
unwissen? kannst du deine Zunge etwas zügeln? so wie ich das sehe wird in der ag gewählt. bist du sicher, dass ihr mit den anderen wahlvorschlägen immer noch nicht doppelt so viele habt? übrigens ist in eurem Aufsichtsrat zumindest ein entsandter arbeitnehmervertreter;) dass ist kein gift, das ist fakt!
Erstellt am 27.10.2013 um 11:02 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
"es sind vier kandidaten! das ist ne ar wahl, keine br wahl! schon die nachfrist ist quatsch! habt ihr keinen kommentar zum drittelbeteiligungsgesetz? "
Trotz wiederholter Hinweise scheinst Du ganz offensichtlich nicht zwischen Drittelbeteiligungs- und Mitbestimmungsgesetz unterscheiden zu können ...
Mitbestimmungsgesetz
§ 7 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
(1) Der Aufsichtsrat eines Unternehmens
1. mit in der Regel nicht mehr als 10.000 Arbeitnehmern setzt sich zusammen aus je sechs
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer;
...
(2) Unter den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich befinden
1. in einem Aufsichtsrat, dem sechs Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer angehören, vier Arbeitnehmer des Unternehmens und zwei Vertreter von Gewerkschaften;
3. WOMitbestG
§ 26 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen
(1) Der Hauptwahlvorstand erlässt gleichzeitig mit der Bekanntmachung nach § 13 eine Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer. Die Bekanntmachung muss folgende Angaben enthalten:
7. dass, soweit für die Aufsichtsratsmitglieder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer ... nur ein Wahlvorschlag gemacht wird, die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag doppelt so hoch sein MUSS wie die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, die auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer ...
§ 35 Ungültige Wahlvorschläge
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, ...
3. die nicht die in § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und 8 bezeichnete Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern enthalten,
§ 36 Nachfrist für Wahlvorschläge
(1) Ist nach Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen bestimmten Frist für einen in § 27 Abs. 4 Nr.1 und 3 bezeichneten Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so erlässt der Hauptwahlvorstand unverzüglich eine Bekanntmachung und setzt eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Wahlvorschlägen fest. Die Bekanntmachung muss folgende Angaben enthalten:
...
2. dass für den Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden ist;
3. dass Wahlvorschläge innerhalb einer Nachfrist von einer Woche seit dem für die Bekanntmachung bestimmten Zeitpunkt schriftlich beim Hauptwahlvorstand eingereicht werden können; der letzte Tag der Frist ist anzugeben;
4. dass der Wahlgang nur stattfinden kann, wenn mindestens ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird;
5. dass, soweit kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird, die fehlenden Aufsichtsratsmitglieder durch das Gericht bestellt werden können.
(2) Wird bis zum Ablauf der Nachfrist für einen Wahlgang kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so macht der Hauptwahlvorstand unverzüglich bekannt, dass der Wahlgang nicht stattfindet.
Bleibt es bei diesem einen Wahlvorschlag mit nur vier KandidatInnen, liegt KEIN GÜLTIGER WAHLVORSCHLAG VOR und eine Wahl findet NICHT statt.
Deine Kommentare kann man somit problemlos als unqualifiziert bezeichnen!
@ Nicoline
Vielleicht sieht die Welt Dienstag ja anders aus und es sind noch weitere Wahlvorschläge eingegangen.
Ansonsten wird der Aufsichtsrat das zuständige Gericht anrufen und die fehlenden AN-Vertreter gerichtlich bestellen lassen müssen.
Erstellt am 27.10.2013 um 11:20 Uhr von nicoline
@Hoppel
*Deine Kommentare kann man somit problemlos als unqualifiziert bezeichnen!*
Danke.
*Vielleicht sieht die Welt Dienstag ja anders aus und es sind noch weitere Wahlvorschläge eingegangen.*
Unwahrscheinlich aber möglich.
*Ansonsten wird der Aufsichtsrat das zuständige Gericht anrufen und die fehlenden AN-Vertreter gerichtlich bestellen lassen müssen.*
Na ja, hoffnungsweise ergibt sich ja in der Nachfrist noch ein neuer, gültiger Wahlvorschlag.
Erstellt am 27.10.2013 um 12:57 Uhr von Nubbel
hoppel, mit einem Blick in den elektronischen bundesanzeiger würde dir sofort klar, wer oder was hier unqualifiziert ist!
KÖLNER!!!!
bitte!!! kannst du hier nicht mal einschreiten!?!?!
Erstellt am 27.10.2013 um 14:17 Uhr von Besser
Hoppel. Es werden nur 3 AR Mitglieder gewählt. Deine Zitate der wo passen auch nicht.
Erstellt am 27.10.2013 um 17:11 Uhr von Nubbel
10 sind im mai 2012 gewählt worden.
Erstellt am 27.10.2013 um 18:08 Uhr von nicoline
10 sind im mai 2012 gewählt worden.
Blödsinn, verbreite hier nicht solch einen hirnverbrannten Mist und verzieh Dich hier endlich.
Erstellt am 27.10.2013 um 18:32 Uhr von Nubbel
7 arbeitnehmervertreter und 3 von der gewerkschaft. auch nicht richtig?
Erstellt am 27.10.2013 um 21:47 Uhr von nicoline
Auch nicht richtig. Du hast wirklich überhaupt gar keine Ahnung
Erstellt am 03.01.2014 um 22:40 Uhr von Nubbel
hallo ganther, interessante diskussion.
actionhero, kannst du das aufdröseln?
was ist aus der dreikandidaten wahl nach dem mitbestimmungsgetz geworden?
kölner, kannst du noch ruhig schlafen?
Erstellt am 04.01.2014 um 00:15 Uhr von ActionHero
Hast du Langeweile oder warum kommst du mit so einem alten Zeugs?
Es ist doch hoffentlich nicht dein Ego angekratzt?
Aber bedenke, auch wenn Heilpraktiker jetzt nicht das gelbe vom Ei verdienen, ganz umsonst sind sie auch nicht…
Bedenke weiter, dass die Zeit zwar dehnbar sein mag, zumindest Glauben das einige, für einen homo sapiens aber endlich ist…