Erstellt am 09.12.2011 um 09:09 Uhr von rkoch
> wie lange vorher ich dem AG mitteilen muss, dass ich diesen befristeten Vertrag kündige.
Die Frage ist erst mal was Du mit dieser "Kündigung" bezwecken willst!
Willst du tatsächlich Dein Arbeitsverhältnis ganz und gar kündigen? Ende, aus, vorbei, und kommt auch nicht mehr zurück?
Falls Ja: Einfach in die Kündigungsfristen in Deinem Arbeitsvertrag schauen. So weit dort nichts explizit vereinbart ist: Sofern anwendbar in den Tarifvertrag schauen, und so weit auch das nicht gilt: Nach §622 BGB: vier Wochen vor dem 15. oder Ende eines Monats (die zwei Taga an denen das Arbeitsverhältnis enden kann). Abgesehen davon: Der AG kann auch auf die formellen Fristen verzichten und Dir erlauben von heute auf morgen auszusteigen. Bedenke: Bei Eigenkündigung bekommst Du einige Zeit kein Arbeitslosengeld.
Tip: I.d.R. lassen sich AG darauf ein für einige Zeit unbezahlten Urlaub zu geben. Ist zumindest für einen kurzen Zeitraum auch nicht anders als kein Geld von der AfA zu bekommen und man hat dann noch seinen Job!
Falls Du irgendetwas anderes meinst (wie z.B. Änderung des Teilzeitumfangs): Frage genauer.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:23 Uhr von Mutter
@rkoch
Danke, für deine schnelle Antwort!
Im dritten Elternjahr möchte ich gerne wieder ins Arbeitsleben starten.
Sollte evtl. die Stundenzahl zu hoch sein, oder ich muss in diesem Jahr zur Betreuung zuhause bleiben, möchte ich diesen Arbeitsvertrag, welcher nur für das 3. E-Jahr gilt kündigen. Danach hoffe ich, wenn ich mein Kind in einen Kindergarten geben kann, wieder meiner Teilzeitbeschäftigung (unbefristeter Vertrag) nachgehen zu können.
Explizit möchte ich gerne erfahren, KANN und wenn, wie lange vorher muss ich dem AG mitteilen, dass ich während des 3. E-Jahres nun doch nicht wie vereinbart arbeitzen kann.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:25 Uhr von peanuts
"Sollte ich wider erwarten Probleme mit der Unterbringung meiner Tochter bekommen, würde ich gerne von euch wissen, wie lange vorher ich dem AG mitteilen muss, dass ich diesen befristeten Vertrag kündige."
Sinnvoller Weise spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn. Du solltest in Deinem "Teilzeit- während Elternzeit-Vertrag" gucken, ob eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen ist.
Dir sollte aber auch klar sein, dass der AG ein solches Spiel vermutlich nur einmal mitmachen wird.
Erstellt am 09.12.2011 um 09:33 Uhr von gironimo
Es geht doch um Tätigkeit während der Elternzeit - oder? Da werden - unabhängig vom bestehenden Arbeitsvertrag (der ja wegen der Elternzeit nicht erfüllt wird) meist zusätzliche Teilzeitverträge abgeschlossen.
Du sollteset für diesen Vertrag K-fristen vereinbaren (vielleicht zwei Wochen).
Erstellt am 09.12.2011 um 09:51 Uhr von rkoch
> möchte ich diesen Arbeitsvertrag, welcher nur für das 3. E-Jahr gilt kündigen.
OK, da musst Du nur darauf achten WAS Du kündigst, nicht das die Kündigung das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet. Um dem potentiellen Problem aus dem Weg zu gehen versuch das doch "friedlich" mit dem AG zu klären. Die "Kündigung" als rechtlicher Zwang ist immer der schlechteste Weg. Und in der friedlichen Lösung sind die Fristen belanglos.