In einer sozialen Einrichtung, die neu eröffnet hat, werden von Anfang an Überstunden noch und nöcher von den MA erbracht. Nun kam heraus, dass die GL anscheinend nur die Stunden nach Dienstplan abrechnen will und die geleisteten Überstunden unter den Tisch fallen sollen, obwohl diese auch durch Zeiterfassung dokumentiert sind.
Ein BR ist natürlich noch nicht vorhanden, also konnten Ü-St. natürlich auch nicht in irgendeiner Weise im Vorfeld formal vereinbart werden o. ä., betroffene MA sind teilweise gewerkschaftlich organisiert.

1.) Kann der AG einfach derart handeln?
2.) Wenn nein, wie ist von den MA zu verfahren?
3.) Könnten diese sich z. B. einfach weigern, weiterhin Ü-St. zu leisten?

Danke!

Grüße
ohbonsai