Erstellt am 05.06.2008 um 11:46 Uhr von kinglord
Überstunden sind Mitbestimmungsplichtig § 87 Abs.1 P. 2
Wenn ihr den Überstunden nicht zustimmt und der AG ordnet diese trotzdem an.
Könnt ihr es beim Arbeitsgericht anzeigen.
Das Arbeitgericht kann deiner Firma bei jeder nicht genehmigte und Angeordnete Überstunden eine Geldstrafe aufrelegen .
Erstellt am 05.06.2008 um 12:17 Uhr von Petrus
@sternsucher: Der König und Herr wollte sicherlich sagen, dass ihr den ArbGeb nach §23(3) BetrVG auf Unterlassung der der nichtgenehmigten Überstundenanordnung verklagen könnt. Diese sollte natürlich strafbewährt sein.
Und wenn man dann einmal dort ist, sollte man gleich noch die Duldung und Annahme nichtgenehmigter "freiwilliger" Überstunden mituntersagen lassen...
Dazu fasst man in einer BR-(Sonder-)Sitzung einen Beschluss, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der gerichtlichen Durchsetzung o.g. Interessen zu betrauen. Die Anwalts- und Gerichtskosten trägt dann nach §40 BetrVG der Arbeitgeber
Erstellt am 05.06.2008 um 12:26 Uhr von andi66
@starsearcher
Hallo,
hier gleich das passende Musterschreiben zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes(Einleitung eines Beschlussverfahrens wegen Verletzung der Mitbestimmungsrechte).
Falls dein AG uneinsichtig bleibt. Kann ihn Ordnungsgeld kosten bis 10.000€.
---Pro Verstoß---
Erstellt am 05.06.2008 um 12:28 Uhr von andi66
@starsearcher
Sorry,
hier der Link
http://www.br-rechtsanwaelte.de/beschluss2.htm