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Kann ein Vorgesetzten den Mitarbeiter zwingen seinen Kollegen zu verpetzen?

B
BRNeunzig
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo liebe BRs,

kann ein Mitarbeiter (MA) arbeitsrechtliche Konsequenzen erleiden, wenn er einen Kollegen nicht verpetzt?

Beispiel: MA A baut Mist und erzählt dies auch innerhalb des Kollegenkreises. Darunter ist auch MA B. Mitarbeiter B wird vom Vorgesetzten gefragt, ob er weiss, wer den Mist gebaut hat.

MA B will MA A nicht verpetzen. Nachtrag: MA B hat durch den Mist keinen Vorteil.

Welche arbeitsrechlichen Konsequenzen könnten ihm drohen?

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Community-Antworten (3)

G
ganther

15.10.2013 um 18:51 Uhr

normalerweise nicht aber es gibt durchaus Fälle....

W
Watschenbaum

15.10.2013 um 19:06 Uhr

kommt natürlich auf die "Schwere" dieses "Mistes" an, der gebaut wurde

es gibt die arbeitsvertragliche Treuepflicht gegenüber dem AG und wenn man schon direkt angesprochen wird, und zu lügen, ist das ja auch etwas anderes, als einfach nicht gefragt zu werden und nichts zu sagen

aber wie der AG beweisen will, daß der AN etwas weiß, es aber nicht sagen will, wenn er nur angibt, er wüsste es nicht wird schwierig

strafrechtlich geht es in den Bereich der Begünstigung, wenn man einem Täter hilft, sich die Vorteile aus einer Tat zu sichern in dem Fall auch, Schadensersatzforderungen zu entgehen, indem man ihn nicht "verpetzt",

aber wir wissen ja nicht , worum es genau geht

L
Lexipedia

16.10.2013 um 08:37 Uhr

@BRNeunzig "Nachtrag: MA B hat durch den Mist keinen Vorteil." Aber der AG einen Nachteil? Und wenn ja, dann sollte man sich seine Antwort mal überlegen und die Antwort von Watschenbaum nochmals durchlesen...

Außerdem kann der Arbeitgeber bei bestimmten Jobs versuchen den MA B zu kündigen, weil er kein Vertrauen mehr in ihn hat! Zum Beispiel wenn MA B eine vertrauensvolle Position wie Buchhalter usw. hat. Wie wird das dann wohl vorm Arbeitsgericht ausgehen?!? Den Fight würde ich mir zweimal überlegen!

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