Erstellt am 15.10.2013 um 16:51 Uhr von ganther
normalerweise nicht aber es gibt durchaus Fälle....
Erstellt am 15.10.2013 um 17:06 Uhr von Watschenbaum
kommt natürlich auf die "Schwere" dieses "Mistes" an, der gebaut wurde
es gibt die arbeitsvertragliche Treuepflicht gegenüber dem AG
und wenn man schon direkt angesprochen wird, und zu lügen, ist das ja auch etwas anderes, als einfach nicht gefragt zu werden und nichts zu sagen
aber wie der AG beweisen will, daß der AN etwas weiß, es aber nicht sagen will, wenn er nur angibt, er wüsste es nicht
wird schwierig
strafrechtlich geht es in den Bereich der Begünstigung, wenn man einem Täter hilft, sich die Vorteile aus einer Tat zu sichern in dem Fall auch, Schadensersatzforderungen zu entgehen, indem man ihn nicht "verpetzt",
aber wir wissen ja nicht , worum es genau geht
Erstellt am 16.10.2013 um 06:37 Uhr von Lexipedia
@BRNeunzig
"Nachtrag: MA B hat durch den Mist keinen Vorteil."
Aber der AG einen Nachteil? Und wenn ja, dann sollte man sich seine Antwort mal überlegen und die Antwort von Watschenbaum nochmals durchlesen...
Außerdem kann der Arbeitgeber bei bestimmten Jobs versuchen den MA B zu kündigen, weil er kein Vertrauen mehr in ihn hat! Zum Beispiel wenn MA B eine vertrauensvolle Position wie Buchhalter usw. hat. Wie wird das dann wohl vorm Arbeitsgericht ausgehen?!? Den Fight würde ich mir zweimal überlegen!