Folgende Situation

Für die Mitarbeiter gilt laut BV eine Gleitzeit zu Arbeitsbeginn von 6:00-9:15, spätestes Arbeitsende inkl. Pause ist 20:00. Kernarbeitszeit ist von 9:15-15:00. Der Arbeitgeber möchte nun dass die Abteilung bis 17:00 besetzt ist was bedeutet, dass jeder Mitarbeiter einen Tag pro Woche länger bleiben und damit später kommen müsste. Momentan würde wegen Kurzarbeit dadurch die Kernarbeitszeit verletzt werden.

Unserer Meinung nach gibt die BV diese Forderung des Vorgesetzten nicht her. Jetzt erpresst er die Mitarbeiter in dem er droht, z.B. keine Gleitzeittage mehr zu genehmigen.

Wie seht ihr das und wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank