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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorgesetzter erpresst Mitarbeiter

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0815Tasche
Jun 2020 bearbeitet

Folgende Situation

Für die Mitarbeiter gilt laut BV eine Gleitzeit zu Arbeitsbeginn von 6:00-9:15, spätestes Arbeitsende inkl. Pause ist 20:00. Kernarbeitszeit ist von 9:15-15:00. Der Arbeitgeber möchte nun dass die Abteilung bis 17:00 besetzt ist was bedeutet, dass jeder Mitarbeiter einen Tag pro Woche länger bleiben und damit später kommen müsste. Momentan würde wegen Kurzarbeit dadurch die Kernarbeitszeit verletzt werden.

Unserer Meinung nach gibt die BV diese Forderung des Vorgesetzten nicht her. Jetzt erpresst er die Mitarbeiter in dem er droht, z.B. keine Gleitzeittage mehr zu genehmigen.

Wie seht ihr das und wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank

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Community-Antworten (8)

B
BRHamburg

17.06.2020 um 08:56 Uhr

Sind den die Gründe für die Verlängerung bis 17:00 nach vollziehbar? Sich stur stellen ist meistens kein guter Weg. Vieleicht könnt ihr für die betroffenen Kollegen ja eine Kleinigkeit aushandeln.

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0815Tasche

17.06.2020 um 09:21 Uhr

Die Gründe sind teilweise nachvollziehbar, wenngleich die längere Besetzung manchmal, aber nicht unbedingt generell hilfreich wäre. Leider ist es nicht planbar wann es nötig ist und wann nicht. Dem gegenüber steht ja schon eine deutliche Einschränkung für die Mitarbeiter, da durch ein fixes Ende ja auch der Arbeitsbeginn vorgegeben ist und dadurch die gewohnte Flexibilität der Gleitzeit wegfällt und darüber hinaus die bisherige Lage der Arbeitszeit geändert wird, da die Mitarbeiter in der Regel 15:00 - 15:30 Feierabend gemacht haben.

R
rtjum

17.06.2020 um 10:04 Uhr

reden hilft meist, wenn die Kollegen sich bei euch beschweren, wieso redet ihr nicht mit dem Vorgesetzten, wie BRHamburg schon sagt wird der bestimmt Gründe für die Anwesenheit bis 17Uhr haben.

Nachtrag: Wer fordert das nun der AG oder der direkte Vorgesetzte? Wenn es nur der Vorgesetzte ist dann geht ihr zum AG und fragt den was das soll und ob der Vorgesetzte da nicht ein bisschen über das Ziel hinaus schießt und der AG möge ihn bitte umgehend einfangen.

K
kratzbürste

17.06.2020 um 10:25 Uhr

BV ist BV. Sie gilt unmittelbar und zwingend. Fordert den AG auf, Einfluss auf den Vorgesetzten zu nehmen, damit die BV dort wieder voll angewendet wird.

C
celestro

17.06.2020 um 13:00 Uhr

Wenn es einen BR gibt und Kurzarbeit, müsste es doch auch eine BV Kurzarbeit geben, oder? Vielleicht steht da noch etwas anderes drin?

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0815Tasche

17.06.2020 um 20:28 Uhr

Ne da steht nirgendwo eine nähere Regelung diesbezüglich. Die GL strebt zwar eine solche Handhabung an, die akute Umsetzung allerdings geht auf den direkten Vorgesetzten zurück. Allerdings scheint es so zu sein, dass die GL der Meinung ist gegen keine BV zu verstoßen. Dabei ist ganz klar geregelt frühester Arbeitsbeginn 6Uhr, spätestens Arbeitsende 20Uhr und Kernarbeitszeit 9:15 bis 15 Uhr. Mehr ist nicht geregelt.

X
XYZ68

18.06.2020 um 09:55 Uhr

Wieso wird eigentlich die Kernarbeitszeit verletzt? Wie lang ist denn eure tägliche Arbeitszeit? von 9:15 bis 17:00 sind es 7 h 45 Min, da die Pause abgezogen sind es 7 Stunden reine Arbeitszeit und 15 Minuten. Ich weiß nicht was bei euch geregelt ist, bei uns wäre es selbst bei 7 Stunden durchschnittlicher Arbeitszeit kein Problem als Mitarbeiter mit Gleitzeit einen Tag mal länger und ein dafür an einen anderen Tag mal früher zu gehen.

Ist bei uns auch in der Kurzarbeit kein Problem, da nur im Monat keine Stunden aufgebaut werden dürfen. Aktuell achten wir (auch die Mitarbeiter) sehr auf unsere Wochenarbeitszeit, um mit den Stunden gut hinzukommen.

Was das verhalten des Vorgesetzten angeht, sprecht mit dem Arbeitgeber, er ist euer Ansprechpartner. Es sollte eigentlich bei etwas guten Willen von beiden Seiten eine Lösung geben.

Und ja, die Gründe für die längere Besetzung finde ich hierbei extrem wichtig.

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0815Tasche

18.06.2020 um 10:25 Uhr

Die Kernarbeitszeit wurde für die Kurzarbeit nicht angepasst. Die MA können zw. 5 Tage je 6Std. und 4 Tage je 7,5Std wählen, haben sich eben für die 6Std entschieden. Aber egal ob die KAZ verletzt wird oder nicht, es geht ja, auch völlig unabhängig von Sinn und Umsinn darum, dass die BV eine Anordnung zur Festlegung der konkreten Lage der Arbeitszeit gar nicht hergibt. Dass der Vorgesetzte nun über Druck versucht das dennoch durchzusetzen kommt ja noch dazu.

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