Erstellt am 17.06.2020 um 06:56 Uhr von BRHamburg
Sind den die Gründe für die Verlängerung bis 17:00 nach vollziehbar? Sich stur stellen ist meistens kein guter Weg. Vieleicht könnt ihr für die betroffenen Kollegen ja eine Kleinigkeit aushandeln.
Erstellt am 17.06.2020 um 08:04 Uhr von rtjum
reden hilft meist, wenn die Kollegen sich bei euch beschweren, wieso redet ihr nicht mit dem Vorgesetzten, wie BRHamburg schon sagt wird der bestimmt Gründe für die Anwesenheit bis 17Uhr haben.
Nachtrag: Wer fordert das nun der AG oder der direkte Vorgesetzte? Wenn es nur der Vorgesetzte ist dann geht ihr zum AG und fragt den was das soll und ob der Vorgesetzte da nicht ein bisschen über das Ziel hinaus schießt und der AG möge ihn bitte umgehend einfangen.
Erstellt am 17.06.2020 um 08:25 Uhr von Kratzbürste
BV ist BV. Sie gilt unmittelbar und zwingend. Fordert den AG auf, Einfluss auf den Vorgesetzten zu nehmen, damit die BV dort wieder voll angewendet wird.
Erstellt am 17.06.2020 um 11:00 Uhr von celestro
Wenn es einen BR gibt und Kurzarbeit, müsste es doch auch eine BV Kurzarbeit geben, oder? Vielleicht steht da noch etwas anderes drin?
Erstellt am 17.06.2020 um 18:28 Uhr von 0815Tasche
Ne da steht nirgendwo eine nähere Regelung diesbezüglich. Die GL strebt zwar eine solche Handhabung an, die akute Umsetzung allerdings geht auf den direkten Vorgesetzten zurück. Allerdings scheint es so zu sein, dass die GL der Meinung ist gegen keine BV zu verstoßen. Dabei ist ganz klar geregelt frühester Arbeitsbeginn 6Uhr, spätestens Arbeitsende 20Uhr und Kernarbeitszeit 9:15 bis 15 Uhr. Mehr ist nicht geregelt.
Erstellt am 18.06.2020 um 07:55 Uhr von xyz68
Wieso wird eigentlich die Kernarbeitszeit verletzt? Wie lang ist denn eure tägliche Arbeitszeit? von 9:15 bis 17:00 sind es 7 h 45 Min, da die Pause abgezogen sind es 7 Stunden reine Arbeitszeit und 15 Minuten.
Ich weiß nicht was bei euch geregelt ist, bei uns wäre es selbst bei 7 Stunden durchschnittlicher Arbeitszeit kein Problem als Mitarbeiter mit Gleitzeit einen Tag mal länger und ein dafür an einen anderen Tag mal früher zu gehen.
Ist bei uns auch in der Kurzarbeit kein Problem, da nur im Monat keine Stunden aufgebaut werden dürfen. Aktuell achten wir (auch die Mitarbeiter) sehr auf unsere Wochenarbeitszeit, um mit den Stunden gut hinzukommen.
Was das verhalten des Vorgesetzten angeht, sprecht mit dem Arbeitgeber, er ist euer Ansprechpartner. Es sollte eigentlich bei etwas guten Willen von beiden Seiten eine Lösung geben.
Und ja, die Gründe für die längere Besetzung finde ich hierbei extrem wichtig.
Erstellt am 18.06.2020 um 08:25 Uhr von 0815Tasche
Die Kernarbeitszeit wurde für die Kurzarbeit nicht angepasst. Die MA können zw. 5 Tage je 6Std. und 4 Tage je 7,5Std wählen, haben sich eben für die 6Std entschieden. Aber egal ob die KAZ verletzt wird oder nicht, es geht ja, auch völlig unabhängig von Sinn und Umsinn darum, dass die BV eine Anordnung zur Festlegung der konkreten Lage der Arbeitszeit gar nicht hergibt. Dass der Vorgesetzte nun über Druck versucht das dennoch durchzusetzen kommt ja noch dazu.