Erstellt am 03.07.2009 um 08:50 Uhr von Solarkrieger
Guten Morgen Kolegen!
Ich würde euren Chef als erstes mal mit dem GG(§1,3) konfrontieren. Auch §75 Betr.VG kommt hier wohl zum tragen. Ihr solltet ihn höflich aber bestimmt daruf hinweisen. Auch darauf das es für ihn durchaus rechtliche Folgen haben kann. Egal ob durch den BR oder eine Individual rechtliche Klage.
Viel Erfolg
Erstellt am 03.07.2009 um 08:54 Uhr von Petrus
Dienstpläne legt nicht der Chef nach Nasenfaktor fest, sondern der BR ist in der vollen Mitbestimmung nach § 87 (1) Nr.2 BetrVG.
Also zur GF gehen und ab sofort für die gesamt Firma die rechtzeitige Vorlage der Dienstpläne _für alle Abt._ zur Genehmigung beim BR verlangen. Zur Begründung kann man dem GF erklären, dass sich in einer bestimmten Abteilung die Beschwerden zum Dienstplan häufen und sich der BR leider gezwungen sieht, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzugehen. Leider hat das zur Folge, dass auch andere Abt. mehr Aufwand betreiben müssen, aber man ist ja schließlich gezwungen, alle Abt. gleich zu behandeln.
Das "nette" hier ist, dass ihr keine Namen der MA nennen müsst, die sich beschwert haben, sondern die Dienstplan(mit-)gestaltung ohnehin zu den Aufgaben des BR gehört. Da alle Vorgesetzten "drunter leiden" müssen, könnte das einen gewissen Gruppendruck erzeugen...
Erstellt am 03.07.2009 um 09:22 Uhr von pluto
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Leider ist der Vorgesetzte auch im Betriebsrat und weiß hundertprozentig um welche Kollegen es geht. Es sind ja auch nicht nur die Dienstpläne, die Kollegen werden z.B. vor den Kunden angeschrien, bekommen "immer" die schlechteren Arbeiten zugewiesen uws.
Wir würden gerne generell etwas gegen diesen Vorgesetzten unternehmen aber mit unserem oberen Chef läßt sich darüber nicht reden, er sagt immer er mischt sich da nicht ein.
Wenn die Kollegen nicht soviel Angst hätten und sich zusammentun würden, könnten wir vielleicht mehr erreichen.
Erstellt am 03.07.2009 um 09:31 Uhr von Lotte
pluto,
wenn weder der Chef noch der BR auf Eure Seite ist, dann solltet Ihr ihn zum einen beim nächsten Mal nicht mehr wählen, zum anderen selbst für den BR kandidieren und jetzt wäre zu überlegen, ob eine Beschwerde nach § 85 BetrVG angeraten erscheint. Das kann die restlichen BRM zumindest auf das Problem aufmerksam machen. Oft ist ein BR nicht so geschlossen wie es vielleicht nach außen wirkt.
Erstellt am 03.07.2009 um 10:22 Uhr von Solarkrieger
Auch §23 Betr.VG Satz1 könnte euch weiter helfen. Hier liegt ja wohl eine grobe Pflichtverletzung vor. Es gibt da denke ich ein breites Spektrum an § die ihr ran ziehen könntet, z.B: §84 Satz 1bis3, §85 Satz 1.
Vielleicht sollte man dem Kollegen des BR(dem Vorgesetzten) nahe bringen dass er hier mehrfach gegen geltendes Recht verstösst und es seierseits angebracht wäre sein Mandat niederzulegen.
Erstellt am 03.07.2009 um 15:55 Uhr von pluto
@Lotte
wir sind im BR. Wenn wir etwas gegen den Vorgesetzten unternehmen stehen die Kollegen, aus lauter Angst, nicht hinter uns. Unser BRV würde da auch nicht mitmachen.
Unser Gremium ist leider auch nicht so ohne aber trotzdem müssen wir doch unseren Kollegen irgendwie helfen können. Was machen wir aber, als Teil vom BR, wenn keiner hinter uns steht, dann ändert sich ja nichts außer zum Schlechten für die Kollegen.
Erstellt am 03.07.2009 um 17:42 Uhr von Immie
@pluto
Habt ihr noch Ersatzmitglieder die nachrücken könnten?
Erstellt am 03.07.2009 um 19:58 Uhr von pluto
Haben wir, aber die gehören fast alle zur Klicke von dem Vorgesetzten. Wir stecken ziemlich in der Misere.
Erstellt am 05.07.2009 um 00:08 Uhr von DerAlteHeini
pluto
Wenn ich deine Beiträge lese, dann können sich die Kollegen und dieser BR nur noch angst gesteuert verkriechen und auf eine neue BR Wahl hoffen.
Erstellt am 05.07.2009 um 06:41 Uhr von Immie
@pluto
Wenn alle die hinter dir stehen zurücktreten, würden dann die Ersatzmitglieder zum auffüllen reichen?
Erstellt am 05.07.2009 um 17:40 Uhr von pluto
Hallo Immie
Ja, die würden reichen.