Ich habe eine Frage zum MBR. In wie weit ist die MB in der Umgestaltung von Büroarbeitsplätzen berührt? Fällt das unter "Ordnung des Betriebes"? Hintergrund ist die bisher ausgebliebnene Zahlung des (vertragl. vereinbarten) Urlaubsgeldes. Wir (BR) wollen unserem GF jetzt nahe legen, dass wir keinerlei Umbaumaßnahmen oder ähnl. Veränderungen(Kosten) zustimmen, so lange diese Zahlung nicht getätigt ist .
Haben wir da einen Ansatzpunkt und können ggf. auch per einstweiliger Verfügung eine derartige Handlung unterbinden? Argumentativ wollen wir lediglich unnötige Kosten vermeiden, die zu einer weiteren Verzögerung der UG-Zahlung führen. Sonst haben wir hier kollektivrechtlich bekanntlich wenig Angriffspunkte-oder? Vielen Dank für die Hilfe.