Haben wir da einen Ansatzpunkt und können ggf. auch per einstweiliger Verfügung eine derartige Handlung unterbinden? Argumentativ wollen wir lediglich unnötige Kosten vermeiden, die zu einer weiteren Verzögerung der UG-Zahlung führen. Sonst haben wir hier kollektivrechtlich bekanntlich wenig Angriffspunkte-oder? Vielen Dank für die Hilfe.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten