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Abmeldung wegen BR-Arbeit ohne Effekt - indirekte Behinderung der BR-Arbeit?

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PeterLustig
Nov 2022 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich bin BR-Mitglied in einer Firma mit ca. 170 Menschen. Unter anderem betreuen wir im Sozialsektor junge Menschen. Die anfallenden Aufgaben sind daher oftmals an konkrete Beziehungen zwischen den jungen Menschen und den betreuenden Personen geknüpft. Der Arbeitgeber erwartet pro Vollzeitstelle eine fixe Zahl von zu betreuenden Personen, welche jedoch nicht vertraglich fixiert ist. Sind die betreuenden Personen wegen BR-Arbeit 1x pro Woche nicht am Platz, bleiben deren Aufgaben schlicht liegen. Eine Vertretung zu benennen ist wegen des Beziehungsaspekts schwierig. Dem BR schwebt vor die Erwartungen an die Zahl der zu betreuenden Personen für ein BR-Mitglied im angemessenen Umfang zu verringern. Wie schätzt ihr diese Idee ein? Klar - verhandelbar ist alles. Hätten wir aber auch einen ernsthaften juristischen Hebel? Auf Grund der Besonderheit der Aufgaben stellt eine BR-Mitgliedschaft für einige Berufsgruppen in meiner Firma bei der jetzigen Praxis eine sehr starke Belastung dar. Manche sprechen gar von einer indirekten Behinderung der BR-Arbeit. Bei TZ-Kräften mit kleinen Stellen greift der Effekt besonders stark, da ihr Stellenumfang das Nacharbeiten der liegen gebliebenen Aufgaben noch schwieriger macht.

Vielen Dank für Einschätzungen, Links oder konstruktive Tipps

Peter

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Community-Antworten (3)

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rsddbr

07.07.2022 um 12:02 Uhr

"Hätten wir aber auch einen ernsthaften juristischen Hebel?" §37 Abs. 2 BetrVG sieht vor, das BRM für BR-Tätigkeiten freizustellen. Das beinhaltet auch, dass der AG "bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die erforderliche Inanspruchnahme des BR-Mitlgieds durch die BR-Tätigkeit angemessen Rücksicht zu nehmen" hat. (Fitting, §37 Rn.21)

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Kjarrigan

07.07.2022 um 19:02 Uhr

https://doczz.com.br/doc/1191309/informationsblatt-f%C3%BCr-vorgesetzte-von-betriebsratsmitglie...

oder https://www.work-watch.de/2012/11/wenn-der-vorgesetzte-mosert-aushang-ans-schwarzen-brett/

Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern das schicke ich immer den Vorgesetzten der neuen BRM.

Dann spreche ich mit denen und erkläre denen das die BR Arbeit einen Teil der normalen Arbeitszeit wegnimmt und sie doch bitte damit rechnen muss, dass des BRM (je nachdem was für Themen aktuell anliegen) 10 -20 % von der normalen Arbeit freigestellt werden muss.

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PeterLustig

27.11.2022 um 20:28 Uhr

Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße

Peter

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