Erstellt am 18.06.2015 um 11:07 Uhr von pappenheimer
es reicht die mündliche Abmeldung.
wenn er es dokumentiert haben will soll er diese Anweisung doch an die weitergeben bei denen ihr euch abmelden müsst.
Erstellt am 18.06.2015 um 13:39 Uhr von Stoni
Mündliche Abmeldung reicht im Sinne des Gesetzes, das nicht freigestellte BRM sollte aber für sich selbst dokumentieren, es soll ja AG geben die den BRM unterstellen sich zu verpissen, oder ähnliches. Ich habe bei Gericht gelernt das der AG ganz schön doof da steht und sich den Vorwurf Des verdachtes der Behinderung der BR Arbeit vom Richter gefallen lassen muss wen die BRM nachweisen können wie viele Stunden BR Arbeit geleistet wurde.
Erstellt am 18.06.2015 um 21:07 Uhr von Globus
nö, reicht unter Umständen nciht - das BR hat sich so abzumelden wie es im Betrieb gehandhabt wird, das schöne ist aber dass auch da der BR ein MBR hat und das mit dem AG in einer BV festschreiben lassen kann...
Diese Betriebsüblichkeit gilt dann auch für BRM...