W.A.F. LogoSeminare

Zur BR-Arbeit abmelden!?

M
mlowrey
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Mein Vorgesetzter erwartet von mit, daß ich mich grundsätzlich bei ihm abmelde, wenn ich BR-Tätigkeiten nachgehe, oder ihm am Monatsende eine Liste gebe, in der ich die BR-Zeiten selber aufführe. Er begründet diese Maßnahme damit, daß er dann besser planen könne.

Was meint Ihr? Kann mich mein Chef dazu verpflichten ihm mitzuteilen, wann ich wie lange mit BR-Tätigkeiten beschäftigt bin?

2.07703

Community-Antworten (3)

B
betriebsratten

23.08.2006 um 18:28 Uhr

Doch, kann er. Abmelden und anmelden müssen sein. Gründe sind eingeschränkt. http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053017.php#1

I
ISAAK

24.08.2006 um 02:16 Uhr

@ mlowrey

Abmelden und anmelden müssen sein. - Aber die Statistik über diese Meldungen kann er sich dann selber erstellen, falls er der Meinung ist, diese erheben zu müssen.

Gruss ISAAK

R
Rollie

24.08.2006 um 02:41 Uhr

@ ISAAK,

da könnte man nun geteilter Meinung sein.

Ich gebe Dir recht, dass das Betriebsratsmitglied während seiner Tätigkeit als Betriebsrat vielleicht keine Statistik erstellen müßte.

Ich schließe aber nicht grundsätzlich aus, das der Vorgesetzte für die Zeit, in der es nicht als BRM tätig ist, eine Statistik seiner Anwesenheiten als AN anweisen könnte.

Ihre Antwort