In welcher Form zur BR-Arbeit abmelden?
Hallo Zusammen,
bisher habe ich mich grundsätzlich per Mail bei meinem Vorgesetzten abgemeldet. Mündlich oder telefonisch ist es schwierig, da wir einige hundert Kilometer auseinander "sitzen", wir uns selten sehen und er oft unterwegs ist. Nun meint "Cheffe", ich brauche nicht immer zu schreiben, er hat Einblick in meinen Outlook-Kalender, das reiche ihm.
Er kann ausschließlich in meinen Kalender schauen, dort trage ich meine BR-Zeit generell ein: Sitzung, Ausschuss, BR-Büro... Keine Einzelheiten.
Ich bin mir nicht sicher ob dies genügt, finde gerade aber nichts in Büchern oder im Netz dazu. Hat jemand eine Antwort für mich? Ein klares "Ja, reicht" oder "Ne, mail weiter" wäre schön ;-)
Danke und Gruß Sanne
Community-Antworten (4)
15.01.2010 um 19:45 Uhr
Sanne Du hast diese Aussage doch schriftlich, wovor hast Du Angst, oder besser gefragt, besteht Veranlassung, vor irgend etwas Angst haben zu müssen?
15.01.2010 um 19:56 Uhr
Sanne
Ab- / Anmeldung ganz einfach NUR ich melde mich ab zur BR Arbeit. Inhalt geht den AG nichts an.
Auch hat der AG KEIN Recht zum Einblick in Unterlagen des BR oder BRM. Dazu zählt auch der Kalender im Outlook.
Also ggf. die Berechtigung zum Einblick entziehen. Ersatweise kann man vom AG auch ein Extralösung für Mandatsangelegen heiten verlangen.
Also, Abmekdung per Tel ist ausreichend ggf. als Doppel auch nochmals per Mail dann aber mit aktiver Mailverfolgung, so dass man den Versand und Empfang ggf. im Streitfall belegen kann.
15.01.2010 um 20:03 Uhr
Wenn dem Arbeitgeber diese Form genügt ist dem Gesetz genüge getan. Die Unterrichtung gilt lediglich dem Zweck dass der ArbGeb. sich auf die Abwesenheit des des BRMitgl einstellen kann, was in deinem Falle kein Problem darszustellen scheint.
15.01.2010 um 21:12 Uhr
Danke euch!!!
@nicoline Nein, es gibt keine Veranlassung Angst haben zu müssen. Ich war mir halt nicht sicher, ob die Form des Abmeldens reicht.
@neskia Ich gehöre wohl zu den wenigen, deren Chef mit seinem BR klar kommt.
Ein schönes Wochenende wünscht Sanne
Verwandte Themen
In welcher Form müssen wir uns für die BR-Arbeit an- und abmelden?
Unser Arbeitgeber verlangt seit neuem von allen Betriebsratmitgliedern sowie Schwerbehindertenvertretung, dass wir uns zur Teilnahme an Betriebsratssitzungen, sowie Gesprächen mit Mitarbeitern in folg
Betriebsrat Arbeit Abmelden / Rückmelden.
Hallo Zusammen Ich habe Fragen zum Thema Betriebsrat Arbeit Abmelden/Rückmelden. Online habe ich gelesen das ich mich abmelden muss bzw. dies auch der Betriebsratsvorsitzende machen kann. Wie würde h
BR-Sitzung: Was muss dem AG dazu genau mitgeteilt werden?
Hallo, unser Arbeitgeber entwickelt urplötzlich sehr strenge Forderungen an den BR hinsichtlich der Sitzungsankündigung und der An- und Abmeldung zur BR-Arbeit. Mein Fragen: 1. Wann (Vorlaufzei
An -und abmelden
An und abmelden für Arbeit als Betriebsrat? Wo soll ich und muss ich mich an und abmelden ,wenn ich arbeit für den BR vollziehe. AG; GL ; BRV
An- und Abmelden beim Vorgesetzten für normal Arbeitstätigkeit
Bei unserem Betrieb soll ein BR Mitglied sich jedesmal beim Verlassen des Arbeitsplatzes (sein Büro) beim Vorgesetzten oder anderen Kollegen im benachbarten Büro abmelden, damit jeder weiß, wo sich de