Hallo Zusammen,

ein Arbeitnehmer ist an unser Gremium mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme zu einem bestimmten uns bekannten Thema herangetreten.
Der Kollege möchte gern wissen ob, wann und was wir bereits in dem Zusammenhang unternommen haben und wie der aktuelle Stand ist.

Parallel ist zu diesem Fall auch schon eine Beschwerde nach §85 BetrVG von dem Kollegen an uns gestellt, und es wird gleichzeitig bereits über indivdidual arbeitsrechtliche Schritte "nachgedacht".

Meine Frage:

Sind wir dazu berechtigt und/oder verpflichtet ihm "schriftlich" Auskunft zu geben, insofern es natürlich nicht gegen die Bestimmungen aus §79 BetrVG verstößt?
Wenn ja braucht es dazu einen Beschluß vom Gremium oder kann der BRV die Auskunft direkt ausstellen.

Besten Dank & Viele Grüße