Erstellt am 20.04.2009 um 11:23 Uhr von galaxy
@alex-br
wenn jemand sein Mandat niederlegen will, dann kann er das tun. Auszug aus dem §24 BetrVG.
§ 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
2. Niederlegung des Betriebsratsamtes,
Im §24 ist nicht geregelt, wie die Niederlegung des Betriebsratsamtes zu erfolgen hat. Man muss dafür auch keine Gründe angeben.
Ich würde es schriftlich machen lassen, dann ist es für alle Beteiligten klar geregelt. Kurzes, formloses Schreiben an den BRV und Niederlegung erklären.
Das ist dann aber endgültig, eine Rückkehr in den BR in der laufenden Amtszeit gibt es nicht...
Erstellt am 20.04.2009 um 12:03 Uhr von alex-br
@ galaxy
Danke für die schnelle Hilfe!
Habe auch so gedacht, war aber nicht sicher. Jetzt weiss ich Bescheid
Erstellt am 20.04.2009 um 12:06 Uhr von Altona
Dieses Thema hatten wir schon öfter.
Wenn jemand sein Amt niederlegen möchte, kann er dies ohne Angaben von Gründen jederzeit tun. Jedoch lasst es Euch immer in Schriftform bestätigen das die/der Kollegin/e von seinem Amt zurücktritt. Kurzer Zweizeiler reicht.
Beispiel : Ich Max Mustermann lege ab sofort mein Amt als Betriebsrat nieder.
Ort und Datum noch. Unterschreiben lassen und das Orginal verwahren.
So seit Ihr auf der sicheren Seite.
Gruß Altona
Erstellt am 20.04.2009 um 16:25 Uhr von alex-br
@ Altona
Danke Altona, haben schon Schriftstück vorbereitet. Schönen Feierabend!
Erstellt am 21.04.2009 um 05:14 Uhr von Der alte Heini
alex-br
Ersatzmitglieder die entsprechend zur Vertretung eines ordentlichen Betriebsratsmitglied herangezogen werden, können nicht von dem Status Ersatzmitglied zurücktreten. Der Rücktritt eines Ersatzmitglied ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Ist also ein ordentliches Mitglied des Gremiums Betriebsrat zeitweilig oder rechtlich verhindert, so ist immer das entsprechend Ersatzmitglied zu den Sitzungen eingeladen. Wird nun das Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung eingeladen, nimmt aber nicht an der Sitzung teil und im Betrieb arbeitet, so darf für diese Person kein neues Ersatzmitglied geladen werden. Wird trotzdem eine anderes Ersatzmitglied geladen, so dürften alle Beschlüsse, die in solchen Sitzung gefassten wurden angreifbar sein.