BR-Nachrücker - Muss es schriftlich gemacht werden?
Hallo zusammen. Wie muss man reagieren wenn ein BR-Nachrücker nicht mehr an der BR-Arbeit teilnehmen will (aus Zeitgründen)? Also der will jetzt komplett von BR-Tätigkeit zurück tretten. Gibt es eine Schriftform dazu? Muss es schriftlich gemacht werden?
Community-Antworten (5)
20.04.2009 um 13:23 Uhr
@alex-br
wenn jemand sein Mandat niederlegen will, dann kann er das tun. Auszug aus dem §24 BetrVG.
§ 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch
- Niederlegung des Betriebsratsamtes,
Im §24 ist nicht geregelt, wie die Niederlegung des Betriebsratsamtes zu erfolgen hat. Man muss dafür auch keine Gründe angeben. Ich würde es schriftlich machen lassen, dann ist es für alle Beteiligten klar geregelt. Kurzes, formloses Schreiben an den BRV und Niederlegung erklären. Das ist dann aber endgültig, eine Rückkehr in den BR in der laufenden Amtszeit gibt es nicht...
20.04.2009 um 14:03 Uhr
@ galaxy
Danke für die schnelle Hilfe! Habe auch so gedacht, war aber nicht sicher. Jetzt weiss ich Bescheid
20.04.2009 um 14:06 Uhr
Dieses Thema hatten wir schon öfter. Wenn jemand sein Amt niederlegen möchte, kann er dies ohne Angaben von Gründen jederzeit tun. Jedoch lasst es Euch immer in Schriftform bestätigen das die/der Kollegin/e von seinem Amt zurücktritt. Kurzer Zweizeiler reicht. Beispiel : Ich Max Mustermann lege ab sofort mein Amt als Betriebsrat nieder. Ort und Datum noch. Unterschreiben lassen und das Orginal verwahren. So seit Ihr auf der sicheren Seite.
Gruß Altona
20.04.2009 um 18:25 Uhr
@ Altona Danke Altona, haben schon Schriftstück vorbereitet. Schönen Feierabend!
21.04.2009 um 07:14 Uhr
alex-br Ersatzmitglieder die entsprechend zur Vertretung eines ordentlichen Betriebsratsmitglied herangezogen werden, können nicht von dem Status Ersatzmitglied zurücktreten. Der Rücktritt eines Ersatzmitglied ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ist also ein ordentliches Mitglied des Gremiums Betriebsrat zeitweilig oder rechtlich verhindert, so ist immer das entsprechend Ersatzmitglied zu den Sitzungen eingeladen. Wird nun das Ersatzmitglied zu einer Betriebsratssitzung eingeladen, nimmt aber nicht an der Sitzung teil und im Betrieb arbeitet, so darf für diese Person kein neues Ersatzmitglied geladen werden. Wird trotzdem eine anderes Ersatzmitglied geladen, so dürften alle Beschlüsse, die in solchen Sitzung gefassten wurden angreifbar sein.
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