Wem steht eine Stellungnahme des BR zu
Kann ein Mitarbeiter, mit dem der Betriebsrat ein Gespräch hatte, in dem es um die Rechte und Pflichten des Betriebsrates ging! vom Betriebsrat eine schriftliche Stellungnahme verlangen? Kurzer Hintergrund /Vermutungen: 1. MA hat das Gespräch nicht verstanden..2. MA will gegen BR vorgehen, weil etwas aufgedeckt wurde, was ihm unangenehm ist..3. MA will (direkt vor der Wahl) den BR in Misskredit bringen In der Forderung steht, daß dem MA das Gespräch völlig unverständlich war, Zeugen auf beiden Seiten waren vorhanden, MA hat auch die ganze Zeit mitgeschrieben, im Gespräch wurde mehrmals darauf hingewiesen, daß es um den Hinweis geht, welche Rechte der BR hat. Zurück zur Ausgangsfrage, muss der BR dazu eine vom MA geforderte Stellungnahme schreiben?
Community-Antworten (8)
18.03.2014 um 18:57 Uhr
Was soll denn das für ein tolles Gespräch gewesen sein? Der BR ist nicht verpflichtet, mit Mitarbeitern ein Gespräch zu führen, in dem es um Rechte und Pflichten des BR geht. Hatte der MA ein Problem, das nicht im Zuständigkeitsbereich des BR lag? Seit wann schreiben Betriebsräte Stellungnahmen zu solchen Gesprächen? Irgendwie fehlt mir hier noch etwas zum Verständnis.
18.03.2014 um 19:04 Uhr
Verweise Deinen Kollegen auf das BetrVG. Dort stehen die Rechte und Pflichten des BR drin! Die gibt's auch schriftlich und Du kannst damit auch nichts falsch machen.
18.03.2014 um 19:17 Uhr
Was ist denn dem Kollegen sauer aufgestoßen? Ich würde mich mehr damit befassen, als mit irgendwelchen Stellungnahmen.
18.03.2014 um 19:31 Uhr
Danke erstmal für eure Antworten, Zu Oblatix;ich weiß, daß wir nicht dazu verpflichtet waren, dachte es reicht, so ein Gespräch auf kollegialer Ebene zu belassen, wohl falsch gedacht....und umgedreht wird ein Schuh draus, der MA hatte ein Problem mit einem Beschluss des BR für einen anderen Arbeitsbereich, über eine Fremdfirma sollte es dort Veränderungen geben und der BR hat halt Bedenken geäußert , das hat MA nicht gefallen, weil Verbindungen zu besagter Fremdfirma bestehen Zu Matze; wir haben ihn auf das BetrVG verwiesen (mit Textauszügen)hier die Vermutung, verletzte Eitelkeit und "dumm Stellen" oder wirklich nicht verstanden...? Nun kam heute ein Einschreiben! (von ihm privat) mit der Forderung nach einer schriftlichen Stellungnahme, wir sind in den letzten Zügen zur Wahl! das ist im Moment einfach anstrengend
18.03.2014 um 19:34 Uhr
unglaublich, dass du dich hier trollst "poly..."
18.03.2014 um 20:02 Uhr
@Globus????
18.03.2014 um 21:07 Uhr
@ MüderBär Du warst hier bestimmt nicht gemeint. Hier trollen sich noch andere Bären rum……
Aber zu deiner Frage nur soviel: Lasst euch nicht verrückt machen. Er kann soviel Einschreiben schicken, wie er will. Solange der Postler hierfür keinen LKW braucht, um diese zu transportieren, hat es keine große Bedeutung für euch. Wenn er etwas möchte oder ihm vielleicht nicht passt, hat auch er das Recht, dieses kundzutun und ev. durchzusetzen. D. h., wenn er seinen Schreibkrampf überwunden hat, kann er ja ein Gericht mit seinen Wünschen beglücken.
18.03.2014 um 21:22 Uhr
@Farce Danke fürs Aufklären... Also müssen wir nicht reagieren und schon garnicht mit einer Stellungnahme, gut also wieder einen Gang zurück schalten, das wird uns morgen, in der Sitzung die Zeit für die letzten Vorbereitungen geben. Auch im Namen vom Rest des BRs, sorry fürs Nerven mit so nem Problem und für alle, viel Glück und alles Gute für die Wahlen Der MüdeBär
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