Erstellt am 23.11.2015 um 12:08 Uhr von alterMann
Grundsätzlich reicht auch eine mündliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden.
So eine mündliche Erklärung ist aber immer unsicher, da die Beteiligten später den Erklärungsinhalt unterschiedlich erinnern könnten.
einfache Lösung: Du könntest Ihr ein Schreiben schicken, an das Gespräch anknüpfen, Dich für ihre Mitarbeit herzlich bedanken und Ihr viel Freude wünschen. Wenn sie dann nicht reagiert, ist die Entscheidung für beide Seiten klarer.
Erstellt am 23.11.2015 um 12:40 Uhr von moreno
Also ich würde die Kollegin noch mal zu einer letzten Sitzung einladen und sie bei Kaffee und Kuchen ganz offiziell verabschieden! Das steht dann auch im Protokoll und es gibt keinerlei Missverständnisse!
Erstellt am 23.11.2015 um 12:45 Uhr von gironimo
Ich würde Ihr raten nicht zurückzutreten. Für Sie kann ja ein Ersatzmitglied tätig werden. Sie kann auch erklären, dass sie in der Elternzeit nicht zur Sitzung kommen wird und daher keine Einladung erhalten möchte.
Erstellt am 23.11.2015 um 13:51 Uhr von Hartmut
Ausnahmsweise teile ich gironimos Ansicht mal nicht. :) Ich finde es sogar einen netten Zug von der Kollegin, für einen Nachrücker (m/w) Platz zu machen. Wenn sie dann in 2018 zurückkommt, rechtzeitig zur nächsten turnusmäßigen BR-Wahl, kann sie ja wieder kandidieren.
Erstellt am 23.11.2015 um 16:06 Uhr von Jakarta
Den Platz macht sie doch nicht erst mit dem Austritt frei.
Also hat hier auch keiner davon einen Vorteil. Sie dagegen aber einen Nachteil.
Erstellt am 23.11.2015 um 16:37 Uhr von Hartmut
Doch, den Platz macht sie erst mit dem Austritt wirklich frei. Mit 'es hat keiner einen Vorteil' stellst du darauf ab, dass ja -solange sie in Elternzeit ist- jemand für sie nachrückt und dann volle Rechte und Pflichten eines BR-Mitglieds genießt. Und du hast weiterhin recht, sie hat tatsächlich selbst gewisse Nachteile, da sie z. B. im -ich denke, theoretischen- Falle einer AO Kündigung nicht so gut geschützt wäre wie als BR-Mitglied. Darum sprach ich ja von einem 'netten Zug', einer Geste. So verstehe ich das. Sorry für die lange Antwort.
Erstellt am 23.11.2015 um 17:19 Uhr von Jakarta
Ich habe nichts gegen lange Antworten. Erst recht dann nicht, wenn sie auch einen Sinn machen.
Da sie sich ja sowieso im Mutterschutz befindet und auch danach kaum Kündigungsgründe liefern dürfte, ist dieser Nachteil ja nur sekundär. Er liegt auch nicht allein im Verlust eines KS. Er liegt vielmehr auch darin, sich mit dieser Entscheidung auch sämtliche sonstigen Wege zu verbauen.
So soll es gelegentlich vorkommen, dass man über eine heute getroffene Entscheidung, morgen schon ganz anders denkt. Auch können sich heute noch nicht bekannte Änderungen im Lebensablauf ergeben, die dann ev. zu einer ganz anderen Entscheidung führen könnte.
Denkbar wäre hier vieles. Von daher ist mir die Ansicht von gironimo um einiges sympathischer als die Deinige. Sorry!
Erstellt am 23.11.2015 um 18:35 Uhr von nicoline
Ich schließe mich gironimo und Jakarta vollumfänglich an!!!
Erstellt am 23.11.2015 um 20:28 Uhr von alterMann
Hm,
ein Ersatzmitglied arbeitet nicht unter den gleichen Bedingungen wie ein "normales" BRM. Es kann einige Aufgaben im BR nicht übernehmen und hat möglicherweise Schwierigkeiten bei speziellen Schulungen.
Je nach Größe des BRs, nach Aufgabenteilung im BR und nach dem Aufgabengebiet des BRM in Eltenzeit könnten hier durch ihren Verzicht manche Dinge einfacher zu händeln sein.
Erstellt am 23.11.2015 um 20:47 Uhr von Globus
aber doch nciht bei der hier gestellten Konstellation - bis 2018 - da leitet man als findiger BR eindeutig jegliche Art von Schulungen ab...
Erstellt am 24.11.2015 um 09:11 Uhr von moreno
Also ich bin auch beim altenMann!
Was hätte die Kollegin davon wenn sie weiter im Betriebsrat ist aber bis 2018 keine BR Arbeit mehr machen möchte?
Dann lieber den Nachrücker als ordentlichen Mitglied die Möglichkeit voll für den Betriebsrat da zu sein. Hab auch schon erlebt das ein Nachrücker nach kurzer Zeit nen guten Vorsitzenden abgegeben hat :-) und das ginge als Ersatzmitglied nun wirklich nicht!!!
Erstellt am 24.11.2015 um 10:08 Uhr von Hoppel
@ All
Warum diskutiert man hier überhaupt, ob die Entscheidung dieses BRM richtig oder falsch ist? Man sollte doch einfach mal davon ausgehen dürfen, dass dieses BRM seine Entscheidung überdacht hat!
Und die Fragestellung lautet: Reicht die mündliche Mitteilung gegenüber dem BRV aus, dass man sein BR-Amt niederlegt.
Ja, das reicht! Aber als BRV würde ich die KollegIn trotzdem bitten, das Ganze in einem Zweizeiler zu verschriftlichen.
Insbesondere deshalb, weil die hier beschriebene Absichtserklärung "hat mir (BRV) jetzt mitgeteilt, dass sie wieder schwanger ist, nicht vor 2018 zurück kommen wird und deshalb aus dem BR zurück treten möchte." nicht eindeutig ist.
Beabsichtigen kann ich vieles, aber ein verbindlicher Rücktritt wurde bei dem vorgenannten Wortlaut nicht erklärt. Und schon gar nicht geht daraus hervor, zu welchem Zeitpunkt der Rücktritt erklärt worden ist.
Sauber wäre eine Erklärung: "Ich lege mein BR-Amt mit sofortiger Wirkung (Alternativ: zum XX.XX.XXXX) nieder.
MFG
M. Utti
XX.XX.2015