BEM- Gespräche
es laufen z.zt. bem-gespräche. kann ein mitarbeiter sich ein betriebsratsmitglied speziell aussuchen, welches zum bem mitgeht?? er möchte die geschulten brm nicht dabei haben, sondern ein brm seiner wahl....
Community-Antworten (8)
26.09.2013 um 17:11 Uhr
Ja, er kann ein Mitglied seiner Wahl hinzuziehen.
Auch ich würde genau schauen, in wen ich genug Vertrauen hätte.
Gerade bei der BEM gibt es FrauenthemenMännerthemen. Da ist nicht jede/jeder als Begleitung geeignet.
26.09.2013 um 17:35 Uhr
Und welches Gesetz erlaubt ihm dieses?
26.09.2013 um 17:51 Uhr
Ich weiss nicht, ob das gesetzlich geregelt ist. Es sollte jedoch auf jeden Fall in der BV zur BEM stehen.
Ist das nicht der Fall, sollte diese BV überarbeitet werden.
26.09.2013 um 18:13 Uhr
Nun wird es schon besser. Ist aber etwas ganz anderes als die erste. Doch würde ich als AG dieses auch auf die BRM des BEM Team einschränken. Denn dieses sind die Fachleute des BR zu diesem Thema. Dann könnte der AN nur wählen ein BRM dieses BEM Team oder kein BRM. Wobei, wenn dort Maßnahmen verabredet werden, der BR immer dabei ist.
26.09.2013 um 19:03 Uhr
Im BetrVG findet man an verschiedenen Stellen die Formulierung, dass der AN "ein Mitglied des Betriebsrats" hinzuziehen kann.
Dies ist unstrittig so zu verstehen, dass es sich dabei um eine Wahlfreiheit des AN handelt, ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuzuziehen.
Nicht anders kann aus meiner Sicht das BEM-Gespräch ausgelegt werden. Auch hier kann auf Wunsch des AN ein BR teilnehmen.
Ich würde auch nicht in einer BV festlegen wollen, dass der AN ein bestimmtes BR-Mitglied zu wählen oder zu akzeptieren hat.
26.09.2013 um 23:19 Uhr
Eine Sitzung des BEM Teams ist kein Personalgespräch lt. BetrVG zu dem ein AN ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen kann. Das ergibt sich auch schon an der Zusammensetzung des Teams
26.09.2013 um 23:48 Uhr
Aber selbstverständlich kann der Kollege ein BRM mitnehmen zu dem Gespräch. Wer sich dann sicherer fühlt, und dadurch sicherer auftritt, dem sei das empfohlen.
27.09.2013 um 00:25 Uhr
weil es mir gerade einfällt : wer privat versichert ist, sollte sich unbedingt seine Vertragsbestimmungen durchlesen, bevor er ein BEM ins Auge fasst - zumiest ist nämlich davon abzuraten
es kann nämlich sein, daß kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht, sofern man seine Arbeit auch nur teilweise wieder aufnimmt
dies stellt einen erheblichen Nachteil dar im Vergleich zu gesetzlich Versicherten, und der damit einhergehenden Rechtsprechung des BSG, es gäbe keine "Teilarbeitsfähigkeit"
ich hätte dann als AN doch lieber "Fachleute" bei diesem Gespräch dabei, als den netten BR-Kumpel, der aber vom Thema keine Ahnung hat
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