Erstellt am 18.09.2019 um 13:30 Uhr von romanzg
Hallo Karl,
hier ist alles super beschrieben:
https://www.betriebsrat.com/betriebliches-eingliederungsmanagement
Gruß Roman
Erstellt am 18.09.2019 um 14:06 Uhr von Ramosa
Hallo Roman,
vielen Dank für den Link. Leider konnte ich keine Antwort auf meine Frage finden.
Gruß Karl
Erstellt am 18.09.2019 um 14:22 Uhr von romanzg
Hallo Karl,
so wie ich weiß darf der AG deinen Vorgesetzten nicht einladen und
die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist stets freiwillig.
Hier zum lesen:
https://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeits-und-gesundheitsschutz/betriebliches-eingliederungsmanagement.php
Gruß Roman
Erstellt am 18.09.2019 um 14:25 Uhr von Caligula
Zu allem was das BEM betrifft:
Ohne Zustimmung des Betroffenen geht nichts.
Deshalb wurden Sie auch gefragt ob BR, SBV, BA und IA teilnehmen sollen.
Erstellt am 18.09.2019 um 15:05 Uhr von Pickel
Caligulas Antwort hilft nur bedingt weiter.
Der Vorgesetzte ist zunächst einmal Vertreter des AG. Es ist nicht vorgesehen dass der Inhaber persönlich die Unternehmensseite repräsentiert.
Das BEM KANN das mildere Mittel vor einer Kündigung sein.
Wenn nun die Problematik auch im zwischenmenschlichen Bereich mit dem Vorgesetzten besteht und der MA das BEM absagt weil er einer Konfrontation aus dem Weg gehen möchte kann dies auch in einem nachgelagerten Kündigungsschutzprozess zu Nachteilen führen.
Und das war ja die Frage.
Erstellt am 18.09.2019 um 15:18 Uhr von celestro
"Der Vorgesetzte ist zunächst einmal Vertreter des AG."
Das wage ich ganz arg zu bezweifeln. Wenn der AG selbst beim Gespräch dabei ist, braucht es wohl kaum einen Vertreter. Hinzu kommt, dass der Vorgesetzte ja bestimmt keine Entscheidungsbefugnis für irgendwas hat.
Erstellt am 18.09.2019 um 15:23 Uhr von Ramosa
Erstmal vielen Dank für eure antworten.
Jetzt hat sich aus meiner Sicht ein gravierendes Problem bezüglich meines BEM Gespräches ergeben.
Ich wollte mich soeben Telefonisch mit dem BRV und dem SBV auf mein BEM Gespräch einstimmen.
Mir wurde mitgeteilt, dass die beiden Herren erkrankt b.z.w. im Urlaub sind, und an meinem BEM Gespräch nicht teilnehmen werden. Beide Personen sind aber von Anfang an mit meinem Problem betraut, und kümmern sich seit Monaten darum. Es würde eine andere Person vom Betriebsrat teilnehmen die mir namentlich nicht genannt wurde. Ebenso eine anderer SBV der mit meinem Fall nicht vertraut ist. Ich vermute meiner PL ist es gerade Recht dass meine Unterstützer nicht da sind, und hat den Termin so gelegt. Ich hatte nämlich vor Wochen schon einem BEM Verfahren zugestimmt, und jetzt wo meine beiden Unterstützer nicht da sind bekam ich plötzlich einen Termin.
Muss ich die beiden Stellvertreter akzeptieren, oder kann ich den Termin verschieben bis meine Lieblingsmenschen wieder arbeiten kommen? Meine Personalleiterin will den Termin jedenfalls nicht verschieben.
Gruß Karl
Erstellt am 18.09.2019 um 15:34 Uhr von Ramosa
@ Pickel, meine Pl führt das BEM Gespräch, also ist sie von meinem AG beauftragt worden. Was ich wissen wollte, darf meine PL noch andere Personen aus dem AG Kreis einladen z.B meinen direkten Vorgesetzten?
Gruß Karl
Erstellt am 18.09.2019 um 15:58 Uhr von celestro
von Pickel wirst Du mMn nur ein "Ja" als Antwort bekommen. Ob das aber so richtig ist, ist eine andere Frage ....
Erstellt am 19.09.2019 um 06:14 Uhr von romanzg
aufgrund der Abwesenheit von Vertrauensperson wurde ich vorschlagen den Termin zu verschieben bis die beide Herren wieder da sind.
EDIT: das sollte schriftlich gemacht werden (neue Terminvorschlag), am besten per Mail.
Erstellt am 19.09.2019 um 08:42 Uhr von moreno
Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zum BEM?
Der Vorgesetzte hat in der Regel nix beim BEM zu suchen außer die Beteiligten sind sich einig, dass es sinnvoll wäre ihn mit ins Boot zu holen.
Erstellt am 19.09.2019 um 09:13 Uhr von Ramosa
Ich habe eben mit einem BR Mitglied telefoniert, und nach einer BEM, BV gefragt. Eine BV zum BEM gibt es leider nicht. Kein BR Mitglied hat bisher BEM Kurse besucht, und das alles in einem Betrieb mit 350 Arbeitnehmer.
Mir wurde heute mitgeteilt, das bei meinem BEM Gespräch von der Arbeitgeberseite nur die Personalleiterin teilnimmt. Ich hoffe alles wird gut.
Gruß Karl
Erstellt am 19.09.2019 um 18:05 Uhr von SBV Frank
In einem BEM Verfahren kannst du doch eine Person deines Vertrauens mitnehmen! Wenn diese Personen oder diese Person zur Zeit erkrankt oder im Urlaub sind dann solltest du darauf hinweisen dass erst am BEM Verfahren teil nimmst wenn einer dieser beiden wieder in Betrieb ist! Du lehnst es ja nicht ab sondern du verschiebst es nur!
Google auch einmal nach der Broschüre“ Schritt für Schritt zurück in den Job“!
Erstellt am 20.09.2019 um 15:39 Uhr von mitleidenschaft
ich finde das ganz blöd was hier läuft.
1. dein Abteilungsleiter ist Vertreter des GL. die Personalleiterin auch. Wenn der AG ganz blöd ist sagt er das dein Abteilungsleiter muss so wie so zustimmen, wenn was passieren sollte. mach doch dein leben nicht so schwer. gehe hin höre dir es an.
2. du hast den termin zugestimmt - in die meinsten BV würde so wie so nicht stehen das genau der BRM mit kommen soll. es steht 'ein' BRM. die kollegen haben geschaut das jedeman dabei ist. wenn du die vertrauen kannst - dann musst du die auch so vertrauen.
3. das bisher keiner BRM auf ein lehrgang war, ist blöd - aber nicht schuld des AG. Fang damit nicht an als grund den termin abzusagen.
4. frage ob der termin verschoben werden kann, wenn nicht gehe hin - höre dir alles an. bedank dich und frage nach den nächsten termin.