BEM-Gespräch
Hallo, ich bin im BR und ein Arbeitskollege wurde jetzt zu einem BEM-Gespräch eingeladen und er will mich als Begleitung dabei haben. Jetzt habe ich von einem anderen Kollegen erfahren das der AG ihm die Krankheitstage der letzten 10 Jahre vorgehalten hat. Ist sowas überhaupt zulässig eine so lange Zeitspanne ihm vorzuwerfen oder gibt es da eine Grenze? Will dem Arbeitskollegen natürlich helfen und falls es da eine Grenze gibt würde ich auch gleich dem AG den Wind aus den Segeln nehmen. Hab zwar schon mal im Netz gesucht aber nichts verwertbares gefunden.
Community-Antworten (12)
10.08.2021 um 08:17 Uhr
Es gibt zwei Arten von "Krankengesprächen". Oft wird BEM Gespräch angekündigt aber dann nicht geführt. Wenn du dabei bist,kannst du ja darauf achten, dass es tatsächlich ein BEM Gespräch ist. Dabei geht es nicht darum, schmutzige Wäsche zu waschen, sondern um die Frage, wie dem AN geholfen werden kann, wieder in das Berufsleben zurückzufinden (Hilfsmassnahmen)
10.08.2021 um 09:20 Uhr
Hallo, ich würde sagen was vor 10 Jahren war ist gewesen und sollte nicht zur Sprache kommen. Denke Maximal 3 Jahre sollte mal zurückschauen, so machen wir es. Mir haben die kurzen Filme( You Tube) von WAF sehr geholfen in die BEM Gespräche reinzukommen. Ich gebe auch immer den Tipp mit sich ein Protokoll ausstellen zulassen wenn man kein gutes Gefühl hat und alles ausgefüllte gut anzuschauen. Ich würde auch nachfragen lassen um welche Zeiträume es geht um sich gut Vorzubereiten zu können.
10.08.2021 um 09:58 Uhr
Sollte es sich um ein echtes BEM-Gespräch handeln, dann geht es um die Krankheitstage der letzten 12 Monate (nicht Kalenderjahr!). Weiter geht es in dem Gespräch darum, wie eine Eingliederung (BEM= Betriebliches EINGLIEDERUNGS Management) erfolgen kann. In den Gesprächen soll auch geklärt werden, was die Ursache der langen Erkrankung ist. Da gehören Ausfallzeiten die länger als max 2-3Jahre zurückliegen nicht dazu. Zumindest meiner Meinung nach. Lass dir vorher alle Unterlagen aushändigen und lies diese schon mal durch. Woher weis der Kollege das es sich um die Krankentage der letzten 10 Jahre geht? Hat da jemand Gerüchte in die Welt gesetzt? Sollte es jemand aus dem Integrationsteam sein, dann würde ich diese sofort ablehnen. Hier wäre massiv gegen den Datenschutz verstossen worden. Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdig.
10.08.2021 um 11:54 Uhr
"Woher weis der Kollege das es sich um die Krankentage der letzten 10 Jahre geht?" Ich habe das so verstanden, dass der Kollege da von seinem eigenen "BEM-Gespräch erzählt hat.
10.08.2021 um 12:58 Uhr
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich zitiere: "Jetzt habe ich von einem anderen Kollegen erfahren" Klar?
10.08.2021 um 13:08 Uhr
und dem Kollegen wurden die 10 Jahre vorgehalten, nicht dem der die Begleitung will.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass 10 Jahre nix im BEM zu suchen haben.
10.08.2021 um 13:46 Uhr
@UdoWoe, sind leider keine Gerüchte, dem anderen Kollegen (ist mein Bruder) wurde ein Zettel vorgelegt mit Jahreszahlen und Prozenten wo er nicht Einsatzfähig war und das beste war, der AG fragte ihn noch wie er den einfach so nen Schlaganfall bekommen konnte. Der AG hatte ihm noch mehr am Kopf geworfen aber das würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Er wollte damals leider alleine zum Gespräch und er bedauert es jetzt niemand mitgenommen zu haben bei den Vorwürfen wo der AG ihm gemacht hat. Mir geht es nur um die Frage gibt es da irgentwas Gesetzliches damit es dem Kollegen nicht auch so geht.
10.08.2021 um 14:22 Uhr
Also, das BEM Verfahren gibt es ja schon seit 2004. Ihr solltet mal euren Arbeitgeber fragen, warum er seiner gesetzlichen Pflicht in den letzten Jahren nicht nachgekommen ist!
10.08.2021 um 14:51 Uhr
Zeiten in denen man krank war werden meist dann interessant, wenn der AG versucht eine krankheitsbedingte Kündigung zu erreichen, dafür sind dann die letzten 3 Jahre ggf. interessant. Das hat aber in einem BEM rein gar nichts zu suchen, das wäre ein anderes Thema und bei so einem Gespräch kann der MA auf jeden Fall eine BRM mitnehmen wenn er möchte. Bei einem BEM besteht meines Wissens dieser grundsätzliche Anspruch nicht. Wenn also schon im Vorfeld solche Informationen vom AG kommen, dann würde ich dem MA empfehlen sich die Einladung zum Gespräch schriftlich geben zu lassen inkl. den Gesprächsthemen und dann ein BRM mitnehmen. Wenn der AG dann das Gespräch ohne BRM möchte, kann er das ja im Beisein des BRM begründen.
10.08.2021 um 15:35 Uhr
Danke @UdoWoe, offenbar habe ich richtig gelesen! ;-)
10.08.2021 um 15:36 Uhr
https://www.betriebsrat.com/wissen/aktuelles/arbeitnehmer-koennen-ab-sofort-eine-vertrauensperson-zum-bem-hinzuziehen?utm_campaign=nl07_sbv_210706&utm_medium=email&utm_source=newsletter @relfe: Der AG kann ein BRM nicht mehr ablehnen. Siehe den oben angegebenen Link. Der MA kann nun immer eine Person seiner Wahl zum BEM-Gespräch mitnehmen.
10.08.2021 um 16:30 Uhr
Eine fehlerhafte bzw. unvollständige Einladung kann sehr schnell zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung führen. Als Betroffener sollte man deshalb keinen Einfluss darauf nehmen.
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