Hallo Kollegen,

wir haben eine BV über eine Leistungsprämie, basiedernd auf unseren Tarifvertrag. Die BV wurde von der GL gekündigt und er will eine neue ( natürlich geringere Höhe ) abschließen.
Jetzt gibt es AN die in Ihrem AV eine Klausel drin haben, die besagt:Alle Zulagen, AUSGENOMMEN der leistungsbezogenen oder tariflichen Zulagen , können jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Fristen gekündigt werden.
Das heißt doch, das er die Prämie für die Mitarbeiter nicht ändern kann.
Was sagen die Hobbyjuristen unter Euch?