Erstellt am 10.09.2013 um 10:21 Uhr von gironimo
Nö - das würde ich nicht so sehen. Der AG behauptet da im Vertrag ja nur gängiges Recht. Der AG kann eine Zulage, die auf tariflicher Basis beruht oder in Folge einer BV geregelt ist, nicht gegenüber dem AN kündigen, da die Regelung zu zahlen sich nicht auf arbeitsvertragliche Vereinbarungen bezieht - sondern auf Tarife und BVs. Und die können sich ändern.
Mich wundert Deine Formulierung "BV basierend auf Tarif". Da würde doch klassisch gelten: Der Tarif regelt die Höhe der zu zahlenden Sätze und (bei bestehender Öffnungsklausel) regelt der BR per BV die Verteilungsgrundsätze. Oder stehen im Tarif keine Prämien(höchst)sätze, die im Betrieb "verteilt" werden müssten?
Erstellt am 10.09.2013 um 10:56 Uhr von hellblau
Prämienlohn ist laut TV mit dem BR zu vereinbaren. Das wurde gemacht 1996, aber diese BV ist jetzt gekündigt worden und es soll eine neue abgeschlossen werden.
In den Arbeitsverträgen steht aber das leistungsbezogene Zulagen nicht gekündigt werden können. Da die BV ja die Höhe der Zulage regelt, trifft das meiner Meinung nach darauf ja zu.
Desweiteren steht im TV das die BV zur Prämie solange nachwirkt bis was neues vereinbart ist.
Wir haben aber bis jetzt nichts vereinbart, sondern der AG zahlt das was er meint.
Das lassen wir jetzt aber vom Arbeitsgericht prüfen. Er ist der Meinung das die Prämie freiwillig ist und damals wurde auch der Passus reingeschrieben das sie keine Nachwirkung entfaltet. Aber ne BV kann ja nix schlechter regeln als ein Tarifvertrag...
Offnungsklauseln hat unser TV übrigends nicht.
Sehr kompliziertes Thema....
Erstellt am 10.09.2013 um 11:46 Uhr von gironimo
Naja - immer schwer zu sagen, wenn man nur kurze Sätze aus dem Gesamtzusammenhang heraus kommentieren soll.
Aber ich sehe es trotzdem so, dass der AG sich mit dem BR einigen kann, ohne dass er da überhaupt etwas auf Individualebene kündigen muss.
Und grundsätzlich ist es natürlich auch so, dass der AG die Gesamthöhe der Prämien, die er zur Verfügung stellt, nicht mit dem BR abstimmen muss. Wenn es keine tarifliche Vorgabe über die Höhe gibt, stellt er allein den Geldtopf auf den Tisch. Allerdings ist der BR dann in der Mitbestimmung, wenn es um die Verteilung der Gelder geht. (§ 87 Abs. 1 10+11 BetrVG).
Also die Frage, wer bekommt unter welchen Voraussetzungen eine Prämie und wie viel (von dem Topf). Je nach Gestaltung der BV kann sich daraus indirekt die Höhe des Geldtopfes ableiten.
>Er zahlt was er meint< , geht also so ohne weiteres nicht; die vereinbarten Regeln für die Prämien muss er schon anwenden.
Aber verstehe ich Dich richtig:
Im Tarif steht, die BV wirkt nach - und in der BV steht, sie wirkt nicht nach?
Eine interessante Konstellation.
Erstellt am 10.09.2013 um 12:00 Uhr von hellblau
ja ganz genau. In der BV wurde reingeschrieben, das sie nicht nachwirkt. keine Ahnung warum der BR das damals gemacht hat.
Im Tarif steht wortwörtlich:Soweit nach diesem Tarifvertrag Vereinbarungen mit dem BR erforderlich sind, gelten sie solange, bis sie durch eine neue Vereinbarung ersetzt werden.
Unser Problem ist, das Jahrelang die Prämie ok war bis die Personalkosten über die Vorgabe der Personalkosten gestiegen sind. Jetzt hat der GF ne neue Prämie berechnet die er seit Januar zahlt ohne sich mit uns an einen Tisch zu setzen. Einbuße 1,50 € und mehr in der Stunde.
Hier ist die Normalleistung einfach angesetzt worden ohne auch das mit und zu vereinbaren. Also reine Willkür momentan.
Hier ist nur so gerechnet worden, das die Personalkosten passen...