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Sonderzahlung Kürzung

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Dotty1
Nov 2023 bearbeitet

Als Arbeitgeber darf man ja Sonderzahlungen kürzen pro Krankheitstag. Muss das schriftlich sein, oder gilt das automatisch?

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Community-Antworten (3)

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celestro

15.11.2023 um 14:16 Uhr

Es gilt nicht automatisch, Nein.

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XYZ68

15.11.2023 um 14:39 Uhr

Lies mal hier. Ist zwar eine Seite für den Arbeitgeber aber die Fakten stimmen auf den ersten Blick

https://www.wirtschaftswissen.de/personalmanagement/arbeitsrecht/arbeitsunfaehigkeit/wann-sie-sonderzahlungen-wegen-krankheit-kuerzen-duerfen/

Ganz kurz:

Es muss vorher schon klar vereinbart sein (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag), dass gekürzt werden kann. Es gibt eine Höchstgrenze pro Krankheitstag, die abgezogen werden kann.

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DummerHund

15.11.2023 um 14:40 Uhr

Bei Kürzungen währet ihr in der Mitbestimmung. Streicht er sie ganz für alle MA seit ihr außen vor.

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