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Kürzung Weihnachtsgeld

C
christos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.Bei uns im der Firma (Altenpflege) kürzt der Chef das Weihnachsgeld. Wer über 10 Tage im Jahr krank war dem wird pro Tag Krankheit das Weihnachtsgeld gekürzt.Darf er das ? Original Wortlaut im Schreiben...."Daher liegt es nicht in unserem Interesse,die Gratifikation auch solchen Mitarbeitern zu gewähren,die infolge Krankheit länger als 10 Tage gefehlt haben".... Was haltet Ihr davon?Wir haben keinen Betriebsrat,aber auf dem Schreiben steht "Betriebsvereinbarung" zwischen wen eigentlich? Weihnachtsgeld war auch eine freiwillige Leistung vom AG. Ich weiß auch nicht ob es einen MTV gibt! Danke für Euue Antworten

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Community-Antworten (4)

W
wahlvst

13.11.2010 um 18:03 Uhr

Betriebsvereinbarung gibt es nur bei BR Auf welcher Grundlage zahlt der AG wirklich, nachlesen was da steht?

EFZG § 4a Kürzung von Sondervergütungen Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/kuerzung-von-sonderverguetungen-wegen-krankheit-12-2005.php

Also rechnen!

S
sanifair

14.11.2010 um 00:31 Uhr

Also mal ansehen was vereinbart war. So einfach kann man das ja nicht andern

H
Hannelore

14.11.2010 um 11:10 Uhr

sanifair .....doch siehe oben von wahlvst, EFZG § 4a Kürzung von Sondervergütungen. Ich lese dort es geht sehr einfach. So ja auch das BAG, Urteil vom 25. 7. 2001 - 10 AZR 502/ 00

G
ganther

15.11.2010 um 14:28 Uhr

Hannelore

hast Du das Urteil gelesen? Natürlich kommt es auf die Vereinbarung an! Wenn der AG eine bedingungslose Zusage macht kann er später nicht einfach kürzen. Das Gesetz setzt eine getroffene Kürzungsvereinbarung voraus und begrenzt diese.

In diesem Zusammenhang lies doch bitte einmal das Urteil unter

http://lexetius.com/2001,1688

Rz. 18

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