Erstellt am 13.11.2010 um 17:03 Uhr von wahlvst
Betriebsvereinbarung gibt es nur bei BR
Auf welcher Grundlage zahlt der AG wirklich, nachlesen was da steht?
EFZG § 4a Kürzung von Sondervergütungen
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/kuerzung-von-sonderverguetungen-wegen-krankheit-12-2005.php
Also rechnen!
Erstellt am 13.11.2010 um 23:31 Uhr von sanifair
Also mal ansehen was vereinbart war. So einfach kann man das ja nicht andern
Erstellt am 14.11.2010 um 10:10 Uhr von Hannelore
sanifair .....doch siehe oben von wahlvst, EFZG § 4a Kürzung von Sondervergütungen. Ich lese dort es geht sehr einfach. So ja auch das BAG, Urteil vom 25. 7. 2001 - 10 AZR 502/ 00
Erstellt am 15.11.2010 um 13:28 Uhr von ganther
Hannelore
hast Du das Urteil gelesen? Natürlich kommt es auf die Vereinbarung an! Wenn der AG eine bedingungslose Zusage macht kann er später nicht einfach kürzen. Das Gesetz setzt eine getroffene Kürzungsvereinbarung voraus und begrenzt diese.
In diesem Zusammenhang lies doch bitte einmal das Urteil unter
http://lexetius.com/2001,1688
Rz. 18