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Kürzung Weihachtsgeld

K
katida
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere GL hat allen Kollegen das Weihnachtsgeld entsprechend der Kranheitstage gekürzt. Keine Ankündigung, daher moralisch daneben. es gibt bez. Weihnachtsgeld unterschiedliche Formulierungen in Verträgen. Bei manchen ist die Zahlung freiwillig bei einigen als feste Zahlung festgehalten. Jedoch wurde der Erziehungsurlaub (1 Monat) mit der gleichen Regelung wie die Kürzung Weihnachtsgeld (1/4) berechnet. Ist das korrekt? Oder muss das anders berechnet werden? Bei einem Kollegen mit Erziehungsurlaub handelt es sich um ein festes Gehalt und bei einem anderen allerdings um eine freiwillige Leistung. Grundsätzlich haben wir bisher einen Brief an die GL formuliert, wo wir unseren Unmut äußern und überlegen nun, ob wir einen solchen Brief als offenen Brief (also an alle Kollegen) zur Verfügung stellen. Was meint ihr? Danke!!

95501

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

04.12.2010 um 09:37 Uhr

. . . vielleicht legt er das Urteil 6 Sa 723/9 des LAG Rheinland Pfalz zu seinen Gunsten aus . . .

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