Hallo!

Ich arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst Bund im Wechselschichtdienst.
Es ist kein Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung vereinbart.
Durch personellen Ausnahmezustand, von 13 Mitarbeiter/innen sind vier nicht anwesend wegen Dauererkrankung oder Beschäfftigungsverbot bei Schwangerschaft, kommt es häufig vor das Nachtschichten nicht besetzt sind und die Vorgesetzte bittet dann diese zu übernehmen. Dadurch kommt es fast immer zu Minusstunden. Beispiel: Arbeitszeit Montag und Dienstag von 8.00 - 16.00 Uhr, also insgesamt 16 Stunden. Nachtschichtübernahme von Montag auf Dienstag von 20.00 - 8.00 Uhr, also 12 Stunden. Das bedeutet das man 4 Stunden zu wenig gearbeitet hat. Der Arbeitgeber verrechnet die Minusstunden mit den vorhandenen Überstunden in der Zeiterfassung und will dann nach dieser Bereinigung am Jahresende eventuelle Minusstunden löschen und auf 0 Stunden stellen.
Durch den Abzug von Überstunden, die auch bezahlt werden können, hat man auf jedenfall einen persönlichen Nachteil entweder finanziell oder freizeitmäßig.
Ist das rechtlich so möglich? Der Personalrat bei uns ist da insgesamt nicht sehr hilfreich. Ich habe gelesen, dass Minusstunden nur verrechnet werden dürfen, wenn überhaupt, wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist und das ist es bei uns nicht.

Viele Grüße

Thomas