W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angeordnete Minusstunden

M
Metro
Dez 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser AG will das der BR, per Beschluss, Ihm erlaubt die AN bis zu 150 Minusstunden Heim zu schicken. Diese Stunden sollen denn AN auch zu 100% angerechnet werden und dementsprechend auch wieder reingearbeitet. Leider sind wir ein neues Gremium und haben noch keine BV. Nächstes leider, ein teil der BR-Mitglieder wollen dem einfach zustimmen. Für mein verständniss ist das Rechtlich nicht inordnung, da angeordnete Minustunden eh nicht wieder reingearbeitet werden müssen und ich bin mir nicht sicher ob hier ein Beschluss reicht oder hier eine zeitlichlich begrentzte BV abgeschlossen werden muss die genau diese Situation regelt. Hatte jemand mit sowas schon erfahrung und falls notwendig(vorhanden) eine BV-vorlage für sowas?

Vielen Dank schon mal.

488013

Community-Antworten (13)

C
celestro

05.12.2019 um 21:11 Uhr

Eine Vereinbarung darüber, auch weniger Stunden als im Arbeitsvertrag geregelt abzurufen, halte ich auch für nicht in Ordnung. Selbst wenn man dem zustimmen würde (weil es die wirtschaftliche Situation der Firma gebietet), würde ich NIEMALS eine so große Zahl wie 150 Stunden PRO Mitarbeiter absegnen.

D
DummerHund

05.12.2019 um 21:25 Uhr

Zum einem niemals pauschal zustimmen, zum anderem warum hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Kurzarbeit gegeben

C
Challenger

05.12.2019 um 21:33 Uhr

Zitat Metro : ..................Ihm erlaubt die AN bis zu 150 Minusstunden Heim zu schicken. Diese Stunden sollen denn AN auch zu 100% angerechnet werden und dementsprechend auch wieder reingearbeitet.

Soll das heißen, wenn zB im Dezember 20 Minusstunden anfallen, dass diese Stunden für Dezember auch vergütet werden und in der Folgezeit durch Überstunden wieder eingearbeitet werden müssen ?

K
krambambuli

06.12.2019 um 08:21 Uhr

Wenn ihr neu seid: Ladet die Gewerkschaft zur Sitzung ein oder beschließt die Hinzuziehung eines Sachverständigen. (§ 80 Abs. 3 BetrVG)

U
UdoWoe

06.12.2019 um 09:21 Uhr

150h sind fast ein ganzer Monat. Wie soll das je ein MA wieder einarbeiten können. Was passiert, wenn die Auftragslage schlechter wird? Schickt der AG die MA wieder nach Hause und diese bekommen noch mehr Minusstunden aufgehalst? Ich würde das nicht machen. Wie sind gerade an einer Arbeitszeit-BV dran und da reden wir von maximal 20 Minusstunden. Schon diese alleine aufzuholen wird verdammt schwierig. Wenn der AG die MA nach Hause schickt, dann ist das sein Problem. Kurzarbeit wäre nach meiner Ansicht nach die sauberste Lösung. Wenn ihr ein neues Gremium seid, holt euch einen Sachverständigten zu diesem Thema.

S
stehipp

06.12.2019 um 11:23 Uhr

kommt vielleicht auch etwas auf euren Betrieb an. Es gitb Saisonbetriebe. Da ist es nicht unüblich, dass MA im Winter nicht arbeiten, im Sommer dafür deutlich mehr. Früher wurden die MA dann häufig ausgestellt und haben Arbeitslosengeld bekommen. In Zeiten von Fachkräftemangel möchte der AG so vielleicht verhindern, dass die Kollegen nach der Winterzeit nicht wieder kommen

D
DummerHund

06.12.2019 um 11:37 Uhr

Wobei es hier auch noch kleine Unterschiede gibt zwischen Saisonbetriebe uns Saison abhängige Betriebe.

R
rojojo

08.12.2019 um 11:47 Uhr

Hallo Hier sind bis jetzt fast nur negative Beiträge geschrieben worden. Wir haben seit mehr als 15 Jahren eine BV mit 150 plus und 100 minus Stunden und fahren damit sehr gut. In einem anderen Betrieb sind es sogar 250 plus und 150 minus Stunden. Nach der letzten Krise wurde auf Wunsch der Belegschaft auf diese Stundenzahl erhöht.

C
Challenger

08.12.2019 um 12:55 Uhr

Hallo Metro, Du hast auf meinen Beitrag, bzw auf meine Frage vom 05.12.2019 um 20:33 Uhr noch nicht geantwortet. Nach den Ausführungen Deines Beitrages vom 05.12.2019 um 18:24 Uhr könnte man auf den Gedanken kommen, dass der AG das unternehmerische Risiko auf die MA verlagert.

( Zitat Metro : ..................Ihm erlaubt die AN bis zu 150 Minusstunden Heim zu schicken. Diese Stunden sollen denn AN auch zu 100% angerechnet werden und dementsprechend auch wieder reingearbeitet. )

Soll das heißen, wenn zB im Dezember 20 Minusstunden anfallen, dass diese Stunden für Dezember auch vergütet werden und in der Folgezeit durch Überstunden wieder eingearbeitet werden müssen ?

C
Challenger

08.12.2019 um 12:55 Uhr

Hallo Metro, Du hast auf meinen Beitrag, bzw auf meine Frage vom 05.12.2019 um 20:33 Uhr noch nicht geantwortet. Nach den Ausführungen Deines Beitrages vom 05.12.2019 um 18:24 Uhr könnte man auf den Gedanken kommen, dass der AG das unternehmerische Risiko auf die MA verlagert.

( Zitat Metro : ..................Ihm erlaubt die AN bis zu 150 Minusstunden Heim zu schicken. Diese Stunden sollen denn AN auch zu 100% angerechnet werden und dementsprechend auch wieder reingearbeitet. )

Soll das heißen, wenn zB im Dezember 20 Minusstunden anfallen, dass diese Stunden für Dezember auch vergütet werden und in der Folgezeit durch Überstunden wieder eingearbeitet werden müssen ?

D
DummerHund

08.12.2019 um 12:55 Uhr

@rojojo Man muss sich natürlich schon die Frage stellen, warum will ein AG so ein derart hohes Stundenkonto. Meine rein persönliche Erfahrung ist, das in einem gesundem Betrieb ein 80:80 Stundenkonto ausreicht. Aber bei jeder BV nicht rein die Stundenzahlen sehen, sondern auch wie und in welchem Rahmen der Ausgleich wieder statt findet.

R
rojojo

08.12.2019 um 19:49 Uhr

Hallo Dummerhund Bei der Frage von Metro muss ich sagen: Es kommt immer drauf an. Auf alle Fälle würde ich mir Sachwissen zuziehen, weil wir die genauen Umstande und den Grund nicht kennen. Diese Betriebe von denen ich sprach, sind nicht nur gesund. Der Wunsch ging von der Belegschaft aus, um damit Kurzarbeit zu vermeiden. Dabei muss ich noch sagen, das im Moment zumindest bei uns die plus Konten fast alle voll sind, und ab dann Zuschläge bezahlt werden. Minus Konten gab es sehr selten, und diese wurden schnell wieder ausgeglichen. Der Vorteil für den AG ist, er braucht kein Kurzabeitergeld sowie Überstundenzuschlag zu zahlen. Der Vorteil für die AN ist, sie haben neben der normalen Gleitzeit (natürlich mit Kernzeit) noch ein weiteres "Gleitzeitkonto" Mir fällt gerade auf, das Metro nichts von einem plus Konto schreibt. Gibt es das nicht, oder hat er vergessen das anzugeben ?

Kann sich ein Betrieb der nicht gesund ist eigendlich ein minus Konto leisten ?

D
DummerHund

08.12.2019 um 23:51 Uhr

@rojojo "Es kommt immer drauf an." Bei einer vernünftigen Ampelregelung zum Abbau oder Ausgleich kann vieles möglich sein. "Auf alle Fälle würde ich mir Sachwissen zuziehen," Würde ich auch zu raten.

Ihre Antwort