Erstellt am 11.07.2006 um 06:40 Uhr von Frank B.
An dieser Stelle empfehle ich die Kommentierungen z.B. im FITTING zum §87 Abs.2,3 BetrVG. Da werdet ihr sehen, dass ihr einen großen Einfluß auf diese Regelung nehmen könnt, gegebenen Falls bis zur Einigungsstelle.
Ihr solltet euch mit dem AG zusammensetzen und eine BV ausarbeiten. Allerdings sollten auch die Mitarbeiter mit den Minusstunden wissen, dass sie diese wieder einarbeiten müssen.
Erstellt am 11.07.2006 um 10:18 Uhr von Necro
Prinzipiell kann der AG Überstunden anordnen. In den allermeisten Fällen ist das auch im Arbeitsvertrag geregelt. Er muß sich an das ArbZG halten (max. Arbeitszeit und Ruhezeiten). Wenn der AG die Überstunden sogar noch ankündigt und AN ein Minus auf dem Stundenkonto haben, sehe ich da auch kein Problem? Oder haben die AN kein Interesse bzw Lust ihre zusätzliche Freizeit herauszuarbeiten?
Wie arbeitet ihr denn? Einschichtig, Zweischichtig, Dreischichtig oder Vierschichtig? An 5, 6 oder 7 Tagen die Woche? Speziell bei Drei- und Vierschichtlern kann es bei arbeiten an dienstfreien Tagen doch zu Kürzungen ihrer Ruhezeiten kommen wenn sie an dienstfreien Tagen arbeiten kommen sollen
Erstellt am 11.07.2006 um 10:32 Uhr von iwimnia
@ Necro
Wir arbeiten im Drei-Schicht-Betrieb. Wie gesagt, Verstöße gegen Ruhezeiten können durch im Dienstplan geregelte Frei-Blöcke vermieden werden.
Bisherige gelebte Praxis war, daß Minusstunden durch Zeitgutschriften an z. B. späteren Feiertagen ausgeglichen wurden.
Die anzuordnete Arbeit an dienstfreien Tagen sind somit vielleicht in der Definition keine "richtigen" Überstunden oder Mehrarbeit, da sie nur zum Zeitkontenausgleich führen würden.
Die Frage ist nur, ob der Arbeitgeber abweichend von der bisherigen Praxis die Mitarbeiter zum zusätzliche Kommen an dienstfreien Tagen zwingen kann und ist das Nichterscheinen dann Arbeitsverweigerung.
Erstellt am 11.07.2006 um 11:53 Uhr von merlin
Nichts desto trotz ordnet der AG hier Überstunden an, die vom BR genehmigt werden müssen