Erstellt am 28.08.2013 um 11:13 Uhr von gironimo
Ich würde sagen, dass gehört zu den Informationspflichten aus dem § 80 BetrVG. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) der AG von sich aus über Probleme bei der Umsetzung berichten müsste.
Ich würde zudem die AN fragen (vielleicht auf einer BVS), ob die neue BV reibungslos funktioniert oder ob es noch einen Regelungsbedarf gibt.
Erstellt am 28.08.2013 um 11:52 Uhr von Charlys
Es ist doch ganz einfach, fordert die Infos ein und erklärt dem AG, dass ihr bis zu einer Prüfung und Fesstellung, dass die BV beachtet wird, leider keiner Mehrarbeit mehr zustimmen könntet.
Erstellt am 28.08.2013 um 13:03 Uhr von Kölner
...das man diese Infos bekommt, wird 'normalerweise' in der BV vereinbart.
Als GF würde ich Dir ein 'Ja, funktioniert' entgegenschmettern und damit hätte ich - so es denn keine weiteren/anderen Infos geben müsste - dem Gesetz und der BV Genüge getan haben
Erstellt am 28.08.2013 um 13:33 Uhr von Snooker
Ich denke auch mal hier kommt man mit einer BV gar nicht hin. Eine BV Arbeitszeiten bzw Schichtsysteme (wo für jede Schicht eine BV anzuraten wäre). Die Zweite wäre Überstunden, wo auch Vergütungssätze und plus minus Konto und wann die Auszahlung ist mit Einfliessen sollte. Und letztendlich eine die die Zeiterfassung betrifft. Hier hält man fest wer Lese, wer Schreibrechte und wer Lese und schreibrechte hat. Sichert der BR sich in dieser BV Leserechte hat man die Maus am Schwanz erschlagen. Weiter hält man dort fest welche Soft und welche Hardware benutzt wird und welche Schnittstellen wo sind und wozu diese genutzt werden.
Klingt zwar alles jetzt ein bißchen viel und kompliziert, aber wenn man schon dran geht dann auch gleich ganz. Denn packt man alles in einer BV verliert man irgendwann den Überblick. Und ändert sich mal irgendwo nur eine Sache brauch man nicht gleich wieder den ganzen Käse von vorne aufrollen.
Zu guter letzt, ergeben sich dann nicht mehr Fragen wie oben.