wir als betriebsrat haben nach intensiven beratungen mit den kollegen und einer langwiriegen verhandlung mit der gf einer neufassung einer betriebsvereinbarung zum tehma arbeitszeiten / abrechnung von überstunden zugestimmt.
Natürlich interessiert es nun ob die darin enhaltenen änderungen in der beschlossenen form umsetzbar sind und auch umgesezt werden oder ob es in einigen fällen ,die bei der formulierung der BV eventuell keine ausreichende beachtung gefunden haben ,weiteren handlungsbedarf gibt.

Natürlich darf unsere personalabteilung uns als BR diese info nicht einfach so zukommen lassen.


desswegen würden wir gern von unserer GF nach etwa 2 monaten einen bericht über die
hoffentlich reibunslose technische , organisatorische, und buchungstechnische umsetung unserer BV bekommen

ist so ein bericht ein einzuforderndes recht oder sind wir auf den "guten willen" unserer GF angewiesen?