Betriebsvereinbarung
Hallo, wir sind ein Altenheim und haben eine Betriebsvereinbarung, welche zusätzl. Stunden = Mehrstunden (bei Krankheit anderer Mitarbeiter) die präktisch in ihrer Freizeit arbeiten kommen, besonders vergütet. Wenn in der Betriebsvereinbarung nichts steht, das damit die sonntagszuschläge, Nachtzuschläge etc. ausser Kraft setzen, hat der Mitarbeiter dann Anspruch auf Stundenlohn der Betriebsvereinbarung plus reg. Zulagen? oder nur auf die Zahlung ohne Zulagen, oder gehts nach dem Günstigkeitsprinzip. Kennt jemand Urteile, Gesetzesgrundlagen etc. Vielen dank
Community-Antworten (1)
06.05.2015 um 11:14 Uhr
Du meinst tarifliche Zulagen oder Zulagen auf Grundlage gesetzlicher Ansprüche?
Die können dann ja ohnehin nicht per BV "abgeschafft" werden. Einen gesetzlichen oder tariflichen Anspruch außer Kraft setzen geht nicht.
Grundlage ist die Rechtsfolgesystematik im Betrieb und im Hinblick auf Tarifverträge auch der § 77 Abs. 3 BetrVG
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