Bei uns war ein Mitarbeiter Anfang des Jahres, nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit mit Lohnfortzahlung, für weitere Wochen arbeitsunfähig ohne Lohnfortzahlung.
Nun wurden ihm, im Verhältnis zu der Fehlzeit ohne Lohnfortzahlung, 5 Tage Erholungsurlaub gestrichen. Ihm verbleiben für dieses Jahr also noch 25 Tage.
Die Personalabteilung argumentiert, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht angetastet wurde und die 10 üblicher Weise darüber hinaus gewärten Urlaubstage an die Lohnzahlung, bzw. -fortzahlung gekoppelt sind.
Davon steht jedoch nichts in den Arbeitsverträgen oder der BV.
Auf eine Antwort der Personalabteilung, welches Gesetz hier zur Anwendung gekommen sei, warte ich.
Kann mir, bzw. dem betroffenen Kollegen jemand von Euch helfen?