Überschreitung der 10 - Stunden-Grenze
Hallo Zusammen,
gibt es eine Grundlage, nachdem der Arbeitgeber bei vorherige mündlicher Ermahnung, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Überschreitung der 10 - Stunden-Grenze erteilen kann?
Die Überschreitung erfolgte eher versehentlich, ist nicht angeordnert und vom Arbeitsvolumen nicht erforderlich.
Da es sich ja um die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers handelt, muss er doch sowieso darauf achten, dass der Arbeitsnehmer vor dem Erreichen der Grenze geht. Oder sagt man, dass der Arbeitgeber nicht immer da sein kann und das ein vorheriger Hinweis ausreicht, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist!?
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Community-Antworten (2)
14.08.2009 um 13:16 Uhr
Da ist der AG wohl im Recht wenn er das Verhalten abmahnt. Gibt es tatsächlich noch Arbeitgeber die das tun? Normalerweise ist doch genau das Gegenteil der Fall, dass der AG versucht die MA über 10 Stunden zu beschäftigen.
14.08.2009 um 13:43 Uhr
@AkteBR
Da dem AG bei Verletzungen des ArbZG Ordnungsgelder drohen, kann er nach Aufklärung der AN und Hinweis auf die Achtung des ArbZG, bei Verstößen durch den AN, sofern dieser diese zu verantworten hat, weil z.B. für den AN die Überschreitung erkennbar, dieses Fehlverhalten des AN abmahnen.
Wurde aber der AN durch Vorgesetzte aufgefordert die 10 Stundengrenze zu missachten, könnte der AG dieses nicht eggen den An sondern nur gegen den Vorgesetzten abmahnen.
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