Hallo Zusammen,

gibt es eine Grundlage, nachdem der Arbeitgeber bei vorherige mündlicher Ermahnung, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Überschreitung der 10 - Stunden-Grenze erteilen kann?

Die Überschreitung erfolgte eher versehentlich, ist nicht angeordnert und vom Arbeitsvolumen nicht erforderlich.

Da es sich ja um die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers handelt, muss er doch sowieso darauf achten, dass der Arbeitsnehmer vor dem Erreichen der Grenze geht. Oder sagt man, dass der Arbeitgeber nicht immer da sein kann und das ein vorheriger Hinweis ausreicht, dass eine Abmahnung gerechtfertigt ist!?


Danke für Eure Hilfe

Gruß