W.A.F. LogoSeminare

Überschreitung 10 Stunden

B
bollmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

verzeiht mir schonmal, dass dies eine etwas längere Geschichte ist, aber ich ich komme einfach mit den "Ausnahmen" im Arbeitszeitgesetz nicht ganz klar.

Der Fall: letzte Woche wurde es knapp unser Tagesgeschäft abzuarbeiten (Tag-gleiche Kundenfristen). Aus diesem Grund hat der AG den MA mitgeteilt, so können über 10 Stunden arbeiten wenn sie denn "möchten".

Meine Fragen:

  1. Die "10 Stunden-Grenze" kann doch gar nicht über einen längeren Zeitraum überschritten werden, denn die Ausnahmeregelungen sind doch BIS 10 Stunden, oder sehe ich das falsch?

  2. Wir sind ein Dienstleister und haben Vereinbarungen mit Kunden, dass gewisse Arbeiten taggleich bis XY Uhr abgearbeitet werden. Jedoch hatte die Personaleinsatzplanung schon nicht gepasst, da teilweise (trotz absehbarer Mehrarbeit) MA nur 4 - 5 Stunden /Tag eingeteilt wurden, obwohl sie diese durch BV Regelungen bis 9/10 Stunden hätten einteilen können. Also kann der AG schon gar nicht mehr darauf verweisen, dass er "nichts dafür kann", denn er hätte ja alle MA Kapazitäten einplanen können, dies aber versäumt.

  3. Den wesentlichen Teil des §14 ArbG wurde meiner Meinung nach weggelassen, da hier noch steht: "...besonders wenn Rohstoffe und Lebensmittel zu verderben drohen". Das ist zwar nicht der Fall jedoch geht der Satz mit "...oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen." weiter. Das würde ja wieder zutreffen. Muss der AG nun solche Notfälle beim Gewerbeaufsichtsamt melden bzw. kann er das im Nachhinein, oder würden wir gar keine Genehmigung erhalten?

Frech ist auch für uns schon alleine die Tatsache, dass MA grundsätzlich an diesem Tag 4-5 Stunden eingeteilt wurden und dann angeordnet wird bis 10 Stunden zu bleiben und das am gleichen Tag auch noch aufgehoben wurde auf Grund von einem "Notfall".

Was denkt ihr darüber? (Sorry nochmal für den vielen Text...)

Liebe Grüße

1.66404

Community-Antworten (4)

N
niemand

08.11.2011 um 12:46 Uhr

Also Kundenfristen sind bestimmt keine solche Gründe für eine Ausnahme.

Damit sind solche Dinge wie Ausfall einer Kühlung in einem Lebensmittellager wo Tonnen von Lebensmittel verderben können oder auch die Wiederhertellung der Grundversorgung eines Gebäudes gemeint.

Im Falle der Kundentermine hätte der AG einfach besser planen müssen und bei Problemen auch mehr Personal einstellen müssen.

Dem Betriebsrat hat auch jede Mehrarbeit zu genehmigen und der AG kann nicht ohne dessen Zustimmung zur freiwilligen Mehrarbeit auffordern.

Der BR hat solche Verletzungen der Gesetze abzumahnen und den Arbeitgeber zur Einhaltung dieser zu bewegen.

Was glaubt denn ihr was die BG sagt wenn bei euch ein Mitarbeiter nach 11 Stunden Arbeit einen Unfall hat?

R
rolfo

08.11.2011 um 14:50 Uhr

Was glaubt denn ihr was die BG sagt wenn bei euch ein Mitarbeiter nach 11 Stunden Arbeit einen Unfall hat? Antwort 1 Erstellt am 08.11.2011 um 11:46 Uhr von Niemand

Was glaubst denn du was die BG sagt ??

N
niemand

08.11.2011 um 15:40 Uhr

Unsere Firma hatte eine Prüfung und ein recht hohes Bußgeld

R
rolfo

08.11.2011 um 16:48 Uhr

Unsere Firma hatte eine Prüfung und ein recht hohes Bußgeld Antwort 3 Erstellt am 08.11.2011 um 14:40 Uhr von Niemand

Ist eigentlich selten dass die BG das abstraftz, normalerweise nehmen die nur Regress wenn sie wegen eines Unfalls leisten müssen. Der AN hat aber nichts zu befürchten.

Ihre Antwort