Hallo Wissende,

wir hatten jetzt eine Inhouse-Schulung zum Thema Datenschutz. Unser Referent sagte uns, dass wenn man keine (gültige) BV zu diesem Thema hat, dass der Arbeitgeber keine Leistungskontrolle nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 durch die technischen Geräte machen darf. Beziehungsweise diese für arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht nutzen!

Mal angenommen, es würde bisher keine BV zu diesem Thema geben. Soll man lieber ohne BV Leistungskontrolle weitermachen, oder lieber doch mit einer BV?
Besonders kann man mit einer BV zu wenig oder etwas zu viel regeln. War die Aussage des Referenten.