Muss der Betriebsrat gehört werden bzw. besteht eine Mitbestimmungspflicht, wenn der Geschäftsführer einer Gruppe der Firma einen Kollegen zum Leiter dieser Gruppe befördert und die betroffenen Kollegen gegen diese Massnahme sind? Paragraph 99 findet hier wohl keine Anwendung, da der beförderte Kollege sich selbst ja nicht beschwert.