Installation einer weiteren Führungsebene durch Geschäftsführung
Muss der Betriebsrat gehört werden bzw. besteht eine Mitbestimmungspflicht, wenn der Geschäftsführer einer Gruppe der Firma einen Kollegen zum Leiter dieser Gruppe befördert und die betroffenen Kollegen gegen diese Massnahme sind? Paragraph 99 findet hier wohl keine Anwendung, da der beförderte Kollege sich selbst ja nicht beschwert.
Community-Antworten (4)
25.06.2013 um 10:58 Uhr
Das kommt darauf an.....
Wenn die Beförderung nur darin besteht, dass Ehrenstreifen für das Jackett vergeben werden, geschieht das mitbestimmungsfrei. Man muss eher prüfen, ob sich durch die Beförderung die Arbeit bzw. Arbeitsumstände unter die die Arbeit zu verrichten ist wesentlich geändert haben/ändern werden. Dann könnte man von einer Versetzung reden.
Natürlich - wenn die Beschwerden der Kollegen aus Sicht des BR berechtigt sind, kann er den Beschwerdeparagraph voll ausnutzen. Dazu müssten natürlich die Beschwerdeführer Ihre Beschwerde tatsächlich formulieren und nicht nur hinter vorgehaltener Hand ihren Unmut äußern.
Unabhängig davon, würde ich auf jedem Fall das Gespräch mit dem AG suchen und mit ihm diskutieren, ob sein Vorhaben gut durchdacht ist.
25.06.2013 um 15:23 Uhr
na das wäre toll, wenn sich jeder seinen chef aussuchen könnte, nur weil es einen betriebsrat gibt:)
26.06.2013 um 16:19 Uhr
sofern der MA dadurch zum "leitenden Mitarbeiter" (im Sinne des BetrVG) wird, besteht keine Mitbestimmung.
26.06.2013 um 17:19 Uhr
Ergänzend zu gironimo: Mitbestimmung bei der Schaffung der Ebene eher nicht - aber...
- wenn im Betrieb die Stellenausschreibung nach §93 verlangt wurde, wäre natürlich auch die Besetzung der Stelle dieses "Gruppenleiters" (außer das wäre ein LA...) auszuschreiben
- die Versetzung eines MA auf diese Stelle wäre mitbestimmungspflichtig nach §99 bzw. informationspflichtig nach §105
- gegen "Kronprinzen" nützt das in aller Regel nichts - und wenn der Chef des Teufels Großmutter am geeignesten für diese Stelle befindet, kriegt diese Dame letztlich auch die Stelle, ohne dass der BR wirklich etwas dagegen machen kann
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