Erstellt am 25.06.2013 um 08:58 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an.....
Wenn die Beförderung nur darin besteht, dass Ehrenstreifen für das Jackett vergeben werden, geschieht das mitbestimmungsfrei. Man muss eher prüfen, ob sich durch die Beförderung die Arbeit bzw. Arbeitsumstände unter die die Arbeit zu verrichten ist wesentlich geändert haben/ändern werden. Dann könnte man von einer Versetzung reden.
Natürlich - wenn die Beschwerden der Kollegen aus Sicht des BR berechtigt sind, kann er den Beschwerdeparagraph voll ausnutzen. Dazu müssten natürlich die Beschwerdeführer Ihre Beschwerde tatsächlich formulieren und nicht nur hinter vorgehaltener Hand ihren Unmut äußern.
Unabhängig davon, würde ich auf jedem Fall das Gespräch mit dem AG suchen und mit ihm diskutieren, ob sein Vorhaben gut durchdacht ist.
Erstellt am 25.06.2013 um 13:23 Uhr von Nubbel
na das wäre toll, wenn sich jeder seinen chef aussuchen könnte, nur weil es einen betriebsrat gibt:)
Erstellt am 26.06.2013 um 14:19 Uhr von WOName
sofern der MA dadurch zum "leitenden Mitarbeiter" (im Sinne des BetrVG) wird, besteht keine Mitbestimmung.
Erstellt am 26.06.2013 um 15:19 Uhr von petrus
Ergänzend zu gironimo:
Mitbestimmung bei der _Schaffung der Ebene_ eher nicht - aber...
- wenn im Betrieb die Stellenausschreibung nach §93 verlangt wurde, wäre natürlich auch die Besetzung der Stelle dieses "Gruppenleiters" (außer das wäre ein LA...) auszuschreiben
- die Versetzung eines MA auf diese Stelle wäre mitbestimmungspflichtig nach §99 bzw. informationspflichtig nach §105
- gegen "Kronprinzen" nützt das in aller Regel nichts - und wenn der Chef des Teufels Großmutter am geeignesten für diese Stelle befindet, kriegt diese Dame letztlich auch die Stelle, ohne dass der BR wirklich etwas dagegen machen kann