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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrmaschinenbedienung - In wie weit ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig?

R
Rainer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

unsere Schichtmitarbeiter sollen der Mehrmaschinenbedienung nachgehen. 2 Maschinen paralell bedienen. In wie weit ist der Betriebsrat Mitbestimmungspflichtig ? Muß eine Gehaltsanpassung erfolgen? Über welchem Weg ist die Anpassung Möglich? Bransche: Metall und Elektro Industrie

Gruß Rainer

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.06.2007 um 22:28 Uhr

@Rainer Der BR vermutlich weniger... ...die FaSi vermutlich mehr!

A
Angi1

22.06.2007 um 14:54 Uhr

Hallo Rainer,

Ihr habt ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach § 90 BetrVG und ein MBR nach § 91 BetrVG.

MfG Angi1

P
paula

22.06.2007 um 23:59 Uhr

@Angi1

§91 BetrVG??? Du bist mal wieder Hellseher oder?

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