Mehrmaschinenbedienung - In wie weit ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig?
Hallo Kollegen,
unsere Schichtmitarbeiter sollen der Mehrmaschinenbedienung nachgehen. 2 Maschinen paralell bedienen. In wie weit ist der Betriebsrat Mitbestimmungspflichtig ? Muß eine Gehaltsanpassung erfolgen? Über welchem Weg ist die Anpassung Möglich? Bransche: Metall und Elektro Industrie
Gruß Rainer
Community-Antworten (3)
21.06.2007 um 22:28 Uhr
@Rainer Der BR vermutlich weniger... ...die FaSi vermutlich mehr!
22.06.2007 um 14:54 Uhr
Hallo Rainer,
Ihr habt ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht nach § 90 BetrVG und ein MBR nach § 91 BetrVG.
MfG Angi1
22.06.2007 um 23:59 Uhr
@Angi1
§91 BetrVG??? Du bist mal wieder Hellseher oder?
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