Erstellt am 30.05.2018 um 09:05 Uhr von Pickel
Natürlich darf die GL Fristen setzen. Die entscheidende Frage (die du leider nicht beantwortest) ist, was die Folgen des Fristverzugs sind?
Erstellt am 30.05.2018 um 10:57 Uhr von hansimglueck
In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Fristen. Es dauert bis zur Einigung. Die Geschäftsleitung kann ja die Einigungsstelle anrufen.
Ansonsten ist das Problem der Geschäftsleitung meist hausgemacht. Erst wurde der BR nicht rechtzeitig und umfassend informiert, und dann soll es schnell gehen. Lasst euch nicht auf diese Spiele ein.
Erstellt am 30.05.2018 um 11:12 Uhr von nicoline
*In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten gibt es keine Fristen.*
Das ist so nicht ganz richtig ausgedrückt. In den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des § 87 BetrVG gibt es keine Fristen
Bei den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten der §§ 99 und 102 BetrVG gibt es sehr wohl Fristen!
Ansonsten schließe ich mich deinen Ausführungen an.
Erstellt am 30.05.2018 um 11:20 Uhr von Pickel
hansimglueck únd nicoline denken leider zu kurz.
Eine Frist kann es immer geben. Einige Beispiele:
Der AG kann sagen, wenn die BV nicht bis XX abgeschlossen ist, werde ich befristete Verträge nicht entfristen (wenn es einen sachlichen Zusammenhang gibt ist dies auch nicht zu beanstanden), er kann die Finanzierung eines Projektes von einer Einigung bis X abhängig machen oder selbst zurücktreten. Und und und...
Daher mein Hinweis dass eine substantielle Antwort nur möglich ist, wenn die Folgen des Fristablaufs bekannt sind. Auch wenn die o.g. es hier recht erfolglos versuchen.
Erstellt am 30.05.2018 um 13:38 Uhr von ganther
Das setzen einer Frist ist auch bei den Tatbeständen des § 87 BetrVG aus Sicht einer Betriebspartei ggf. geboten. Wenn ihr nämlich fröhlich verhandelt kann man nämlich nicht aus heiteren Himmel die Einigungsstelle anrufen. Die Verhandlungen müssen ja gescheitert sein. Da kann das Setzen einer Frist sehr hilfreich sein, da sie zum Ausdruck bringt: bis hierher und nicht weiter. Die Beispiele von Pickel illustrieren das ja