Erstellt am 04.08.2008 um 08:37 Uhr von Werner
Moin Truppmann,
das sieht ja schon ganz heftig nach einer Betriebsänderung §111 BetrVG aus.
Fordert eure Rechte nach § 111 ff ein.
Nehmt die Gewerkschaft mit ins Boot.
Erstellt am 04.08.2008 um 08:44 Uhr von RAKO
Hallo Truppmann,
nach §90 - §95 kann man immer mal Details nachfragen. Über die Änderung an sich hatte Euch der Chef ja schon nach §80 zu informieren.
Auf die Frage, woher der Arbeitgeber seinen Fuhrpark bezieht habt ihr IMHO letztendlich keinen Einfluss. Er könnte die Busse irgendwo leasen. Wenn er das bei der Fa. seiner Frau macht, wo ist das Problem? Sie vermietet offenbar geschäftsmässig die Busse an Eure Firma. "Umgemeldet" hat er die Busse garantiert auch nicht, sondern verkauft. Spart schliesslich alles Steuern. Und das ist wohl auch der Hintergrund der Aktion.
Sofern das keinen Einfluss auf Eure Belegschaft hat, seid Ihr damit raus.
Die Beratungsrechte des von Dir erwähnten §90/2 BetrVG greifen nur, wenn sich aus der Aktion Änderungen für die Belegschaft ergeben - Der zusätzliche Bus wäre eventuell so ein Fall. Das die zwei anderen Busse jetzt einen anderen Eigentümer haben, dürfte für die Fahrer keine Änderung bedeuten. Etwas "dagegen unternehmen" könnt Ihr nur, wenn sich dadurch Änderungen an der Belegschaft ergeben, und die müssen schon gravierend sein §111 ff. BetrVG
In diesem Zusammenhang wäre §92 BetrVG interessanter, Frage an den AG: Ist eventuell geplant, auch die Fahrer dann bei der anderen Firma zu beschäftigen?
Erstellt am 04.08.2008 um 11:42 Uhr von Truppmann
Hallo
@Werner
@Rako
Um auf die Frage zurück zu kommen, die Fahrer werden nicht Übernommen, sie bleiben bei der alten Fa. Auch die Fahrzeuge bleiben in der Fa. Was ich Vermute: Er wird mit der Zeit weitere Busse Ummelden, vielleicht später dann einige Fahrer in die neue Fa. Übernehmen, den Rest Kündigen u. den alten Betrieb schließen. wie gesagt das ist nur eine Vermutung. Der AG ist doch nach § 90/2 Verpflichtet den BR darüber zu Informieren, ( oder liege ich da Falsch ).
wie sieht es mit § 111 /1 u.2 BetrVg aus, das könnte doch eine Vermutung sein.
Für Antworten währe ich sehr dankbar
Erstellt am 04.08.2008 um 11:59 Uhr von Kölner
@Truppmann
Was sagt denn der Gesellschafter?
Erstellt am 04.08.2008 um 12:40 Uhr von Truppmann
Es gibt keinen Gesellschafter,es sind nur noch Vater u. Sohn wobei der Vater der Geschäftsführer ist,aber der Junior das Ruder in der Hand hat.
Es wird so gemacht wie er es für richtig hält,auch wenn sei Vater anderer Meinung ist.
Unser Junior kann nicht mit Menschen Umgehen,er behandelt sie wie Eigentum.Wenn ich die Möglichkeit sehen würde Ihn auf ein Seminar ( wie Behandle ich einen Arbeitnehmer )zu schicken,würde ich es tun.
Erstellt am 04.08.2008 um 13:16 Uhr von Werner
@Truppmann,
der Unternehmer sprich der Senior ist der Ansprechpartner für den BR.
Eine Betriebsänderung ist jede Änderung der betrieblichen Organisation, der Tätigkeitsbereiche, Maschinenausstattung, Standorte, Arbeitsmethoden, Produktion, Zusammensetzung der Belegschaft, Belegschaftszahl usw. Es gibt auch hier keine Abgrenzung zu den Bestimmungen des § 90 BetrVG.
Viele Änderungen müssen von Betriebsrat und Unternehmer sowohl nach den Bestimmungen des § 90 als auch nach denen des § 111 BetrVG behandelt werden. Es kann also Veränderungen geben, die von ihrem Umfang her nicht die Voraussetzungen des § 111 BetrVG (zB. weniger als 20 wahlberechtigte AN) erfüllen. Diese müssen dann aber nach § 90 BetrVG behandelt werden.
Erstellt am 05.08.2008 um 05:23 Uhr von Poseidon
Hallo,
ich habe noch eine ganz andere Befürchtung hoffe aber inständig das sie nicht auf Euch zutrifft. Habe leider mal erleben müssen, daß ein Unternehmer nach und nach Fuhrpark und Maschinen bei der Firma seiner Frau leaste und zwar zu horenden Konditionen (BMW 3x so teuer als BMW leasing). Damit zog er alles Geld aus der Firma auf "elegante" Art und ging in die Insolvenz, das aus für 80 Beschäftigte. Seine Strafe hat er aber irgendwie doch noch gekriegt, da die Eheleute selbstverständlich Gütertrennung hatten und die Frau sich gleich nach der Inso scheiden ließ.
MfG
Poseidon