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40 Stundenvertrag

R
Rudis
Jan 2018 bearbeitet

mein Arbeitgeber möchte den 40 Stundenvertrag untergraben, indem er bei Nachtschichten auf 7Stunden runtergeht (mündlich), ohne schriftliche Festlegung. Wir haben keinen BR und keinen Tarifvertrag. Für mich ergeben sich Minusstunden, die Laut Arbeitgeber bei Bedarf (Personalmangel durch Krankeit ect.) herausgearbeitet werden können. Bedarf dies nicht einer Veränderung des 40h Arbeitsvertrages?

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Community-Antworten (4)

C
Charlys Akzeptiert

13.06.2013 um 18:57 Uhr

Also, Du bietest dem AG deine Arbeitskraft lt. ArbV an. Der AG muss sie annehmen oder zumindest bezahlen. Das nennt man Annahmeverzug beim AG § 615 BGB

K
Kulum

13.06.2013 um 17:26 Uhr

Nene, da hast du einen Denkfehler. Es ergeben sich keine Minusstunden. Laut Vertrag, musst du 40h in der Woche arbeiten. Genau wie du deine Arbeitskraft 40h / Woche zur Verfügung stellen musst, muss dein Chef deine Arbeitskraft auch an 40h / Woche abrufen. Ruft der AG die geschuldete Arbeitsleistung nicht ab, kommt er in Annahmeverzug. Muss also Annahmeverzugslohn bezahlen, ohne die Leistung später abrufen zu können. §615 BGB

Wieso habt ihr keinen BR? §1 Abs.1 BetrVG In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, WERDEN Betriebsräte gewählt.

Spätestens jetzt, wo euer Chef anfängt Faxen zu machen, würde ich ja ganz schnell einen BR wählen

Edit gironimo könnte natürlich mit seinem Hinweis auf den AV richtig liegen. Wenn da irgendwas von Durchschnittlich 40h / Woche unter Einhaltung der Gesetze steht, könnte das auch alles seine Richtigkeit haben

P
Petrus

13.06.2013 um 17:26 Uhr

Im Prinzip schon. Und bei einer solchen Dienstplanung entstehen eigentlich auch keine Minusstunden, sondern der ArbGeb begibt sich durch seine schlechte Dienstplanung schlicht und ergreifend in den Annahmeverzug. Aber Du weißt, wie es mit dem Recht haben und Recht bekommen so ist. Und den Spruch mit dem Kläger und dem Richter kennst du auch - und ohne Tarif und ohne BR bleibst nur Du als Kläger gegen Deinen Chef über... Oder aber ihr gründet einen BR...

G
gironimo

13.06.2013 um 17:28 Uhr

grundsätzlich gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Der AG kann natürlich eine gewisse Flexibilisierung festlegen, wenn im Monatsdurchschnitt wieder 40 Std. herauskommen oder er zumindest diese zahlt. Auch wäre zu prüfen, ob im Vertrag etwas steht von 5-Tagewoche oder Mo - Fr oder auch Sa. usw.

Eine Abweichung vom Vertrag brauchst Du jedenfalls nicht hinnehmen und auch nicht so ohne weiteres aufs Auge drücken lassen.

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