Vor 3 Jahren musste unser Unternehmen auf Grund der schlechten Auftragslage bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit für ca. 2 Jahre beantragen. Diese Maßnahme rettete uns offensichtlich vor der Schließung und/oder Entlassungen.
Nun ereilt uns ähnliche Situation. Doch jetzt wurde keine Kurzarbeit beantragt, sondern der Betriebsrat wurde vergangenen Mittwoch informiert, dass ab heute alle Mitarbeiter eine auftragsbedingte UNBEFRISTETE Änderung des Arbeitsvertrags mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zu akzeptieren haben. Alle Kollegen (bis auf 3) unterschrieben am Tag darauf diese Änderung. Den verbleibenden 3 Kollegen wurde mit einer Änderungskündigung gedroht.
Unsere Frage ist nun:
1. Ist die unbefristete Änderung des Arbeitsvertrages auftragsbedingt zulässig, oder hätte eine Befristung aufgenommen werden sollen?
2. Können die unterschriebenen Änderungen noch einmal rückgängig gemacht werden, da wir uns alle zeitlich unter Druck gesetzt gefühlt haben?
Vielen Dank für rasche Antworten.