Erstellt am 11.05.2017 um 09:08 Uhr von gironimo
Zustimmung verweigern, weil die Ausschreibung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Aber überlegen ob es Sinn macht. Warum soll denn plötzlich nur mit 75% besetzt werden?
Erstellt am 11.05.2017 um 09:08 Uhr von Hr Peppschmier
Eine neue Ausschreibung fordern.
Natürlich kann der AG seine Meinung ändern, letztendlich ist die Stellenausschreibung aber nicht mehr korrekt. Wenn eure Einschätzung die obige ist (Bewerbungen sind aufgrund des hohen Stellenumfangs ausgeblieben) durch aus legitim.
Erstellt am 11.05.2017 um 11:35 Uhr von Pjöööng
Die Stelle war explizit nur als Vollzeitstelle ausgeschrieben?
Damit hat der BR doch einen hervorragenden Widerspruchsgrund: Der Arbeitgeber hat bereits bei der Ausschreibung gegen ein Gesetz verstoßen...