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Von 38,5 auf 40 Stunden - welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bertriebsrat?

M
Maiki
Jan 2018 bearbeitet

wir sind angestellte in einem pflegeheim in bayern und haben keinen tarif vertrag.wir haben dienstverträge mit wchtl az von 38,5 std.arbeiten 7std pro tag und haben die 5,5 tage woche.nun will gl die verträge kündigen und neue verträge mit wchtl az von 40 std geben. kann dies ohne weiteres erfolgen oder hat der br eine möglichkeit dies zu verhindern?welche handlungsmöglichkeit hat der br? wären für infos sehr dankbar!

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Community-Antworten (3)

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Doloris

01.05.2005 um 11:57 Uhr

Sollte die GL lesen können, dann lege ihm mal § 87 Mitbestimmungsrechte BetrVG vor. Aber weise sie zugleich darauf hin, dass im BetrVG keine Bilder zum Gucken gibt;o)

O
otto

01.05.2005 um 20:48 Uhr

Ich glaube nicht, daß der Hinweis von Doloris auf § 87 BetrVG wirklich weiterhilft. Es geht doch hauptsächlich um eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit und da hat der BR - u.a. wegen § 77 Abs. 3 BetrVG - kaum Einflußmöglichkeiten. Es gibt aber einige Ansätze für ein Engagement des BR (z.B. § 111, § 92a BetrVG). Meine Empfehlung an den BR: Engagieren Sie eine/n Rechtsberater/in und/oder diskutieren Sie in einem Inhouseseminar mit einem Fachmann (natürlich auch -frau), welche Handlungsmöglichkeiten der BR hat.

W
Werner

02.05.2005 um 09:29 Uhr

Wenn es zu Änderungsündigungen der Arbeitsverträge kommt hat der BR nach §102 BetrVG doch MBR.

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