Erstellt am 01.05.2005 um 09:57 Uhr von Doloris
Sollte die GL lesen können, dann lege ihm mal § 87 Mitbestimmungsrechte BetrVG vor.
Aber weise sie zugleich darauf hin, dass im BetrVG keine Bilder zum Gucken gibt;o)
Erstellt am 01.05.2005 um 18:48 Uhr von otto
Ich glaube nicht, daß der Hinweis von Doloris auf § 87 BetrVG wirklich weiterhilft. Es geht doch hauptsächlich um eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit und da hat der BR - u.a. wegen § 77 Abs. 3 BetrVG - kaum Einflußmöglichkeiten.
Es gibt aber einige Ansätze für ein Engagement des BR (z.B. § 111, § 92a BetrVG). Meine Empfehlung an den BR:
Engagieren Sie eine/n Rechtsberater/in und/oder diskutieren Sie in einem Inhouseseminar mit einem Fachmann (natürlich auch -frau), welche Handlungsmöglichkeiten der BR hat.
Erstellt am 02.05.2005 um 07:29 Uhr von Werner
Wenn es zu Änderungsündigungen der Arbeitsverträge kommt hat der BR nach §102 BetrVG doch MBR.