Erstellt am 13.06.2013 um 08:37 Uhr von Kulum
Nein, das darf er natürlich nicht. Schau dir mal §37 Abs.2 BetrVG an. Ich hoffe du kommst an eine kommentiertes BetrVG? Falls du an einen Fitting kommst, ab Rn 16 zu §37 BetrVG. Ansonsten mal Google anschmeißen. Es gilt der Grundsatz "Amtspflicht geht vor Arbeitspflicht"
Erstaunlich, dass euer BRV das zugelassen hat, ich hätte ihn (den Chef) rausgeschmissen.
Vielleicht lässt du deinem Chef auch mal §119 Abs.2 BetrVG zukommen. Alternativ kann man den auch auf DIN A3 vergrößern und ans schwarze Brett pinnen.
Hier auch noch n paar Infos
http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat#1
Aber mal unter uns, das sind Basics. Wie viele Schulungen hast du schon hinter dir als BRM?
Erstellt am 13.06.2013 um 08:58 Uhr von blackjack
[25.04.2013]Selbst wenn ein Betriebsratsmitglied zu einer Betriebsratssitzung geladen ist, entbindet ihn dies nicht von der Abwägung, ob seine Teilnahme an der Betriebsratssitzung so wichtig ist, dass sie auch die Nichtleistung der dringenden beruflichen Tätigkeit erforderlich macht.
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2013/04/abmahnung-wegen-teilnahme-an-betriebsratssitzung-kann-wirksam-sein.php
Erstellt am 13.06.2013 um 09:14 Uhr von Kulum
Ach black, diese Abwägung klingt immer so furchtbar dramatisch. Am Ende entscheidet trotzdem immer noch das BRM über die Notwendigkeit und auf keinen Fall der Chef und als zusätzliches Schmankerl, das BRM kann durchaus auch mal falsch liegen bei der Abwägung und es passiert dennoch nichts. Den völlig überzogenen Fall als Argument anzuführen hat vor ner Weile hier schonmal einer hier geschafft. Sorry aber dein Beispiel ist einfach mal jenseits von gut und böse und hilft nich ein Stück weiter
Erst recht nicht in diesem Fall der TE schreibt von einer "regulären" (gibt es auch irreguläre?) BR-Sitzung und der Hinweis, dass der Chef dies wöchentlich machen könnte, deutet ja wohl irgendwie darauf hin, dass der BR turnusmäßig Sitzungen abhält. Wenn der Chef nicht mal das planen kann, kann er wohl nicht viel.
Erstellt am 13.06.2013 um 09:19 Uhr von Rapper
blackjack,
ich hoffe, Du hast den Artikel auch selbst mal komplett durchgelesen, den Du da als Link angiebst. Dann hättest Du sicherlich festgestellt, dass dies zu dem oben beschrieben Fall überhaupt nicht passt. Da geht es um Sondersitzungen, zu denen eingeladen wurde, ohne TOPs mit anzugeben, die dringend einer Sondersitzung bedürfen.
Der Frager hat aber klar von regulärer Sitzung gesprochen. Und da darf der AG ebend nicht ein BRM aus der Sitzung holen und zur Arbeitsaufnahme beordern.
Kulum hat es richtig erklärt. Für Ersatz hat der AG selber zu sorgen, wenn ein BRM zur Sitzung muß und zu wenig AN da sind.
Erstellt am 13.06.2013 um 09:19 Uhr von gironimo
Du wirst ja selbst am besten wissen, ob es eine unerwartete Notlage gab und der Betrieb schaden genommen hätte, wenn Du dem Chef nicht gefolgt wärest.
Der Normalfall ist und bleibt, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Betrieb am Laufen zu halten. Er muss Dir ermöglichen, an den Sitzungen teilzunehmen. Du bist ja auch nicht erst seit gestern BR und seit Deiner Wahl weiß Dein Chef, dass er den Freistellungsanspruch erfüllen muss. Da gibt es kein Herausreden.
Ich glaube, dass das in neuster Zeit häufig zitierte Urteil nicht nur oft falsch verstanden wird, sondern auch für manche Arbeitgeber Anlass ist, für weitere Unklarheiten zu sorgen.
Erstellt am 13.06.2013 um 09:22 Uhr von pillepalleTR
Was Seventysixx mit "regulär" meint, ist vermutlich die "ordentliche" Sitzung - im Gegensatz zu der "außerordentlichen" BR-Sitzung, die z.B. aufgrund einer personellen Einzelmaßnahme und der Frist, die damit verbunden ist, außerhalb der "regulären" Terminplanung stattfindet.
Beide sind allerdings was die Entscheidung "nehm ich teil oder nicht " gleichgestellt, d.h. das BRM hat die Aufgabe abzuwägen, ob nicht ein dringender fachlicher/betrieblicher Grund der Teilnahme entgegensteht - erschwert wird das Ganze bei außerordentlichen Sitzungen durch deren Kurzfristigkeit. D.h. diese Termine sind kaum planbar, so dass auch oft nicht für Ersatz am Arbeitsplatz gesorgt werden kann - u.U. also eine echte "Gewissensfrage" für das betroffenen BRM.
Erstellt am 13.06.2013 um 09:27 Uhr von gironimo
kurzfristige Termine werden ja meist vom Arbeitgeber veranlasst (z.B. fristlose Kündigung). Gerade da muss die Interessenabwägung dann doch eher zu Gunsten der Sitzung ausfallen.
Aus meiner Sicht geht es nur darum, dass das BR-Mitglied überhaupt abwägt und nicht blind mit Scheuklappen sagt "Sitzung - ich gehe" - egal ob der Laden zusammenbricht .