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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Sitzungen nur stundeweise weil ein BR Mitglied dies so will ?

S
SabiKa89
Mai 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein neu gewählter Betriebsrat mit 5 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern. Ein Betriebsratsmitglied arbeitet in Teilzeit und nur 3,5 Stunden am Tag.

Unsere BR Sitzungen dauern in der Regel aber längen (zwischen 6 und 7 Stunden) und ich haben dann als Vorsitzende immer ein Ersatzmitglied für die Zeiten ab halb 11 geladen. (Nach der Arbeitszeit des Teilzeitmitarbeiters)

Der Kollege verlangt aber jetzt, dass er als BR Mitglied ja das Recht der Teilnahme an BR Sitzungen hätte, dass alle Sitzungen auch immer nur max. 3,5 Stunden gehen dürfen, damit er immer komplett teilnehmen kann.

Ist dies korrekt ?

Danke und Gruß Sabine

564015

Community-Antworten (15)

M
Moreno

18.05.2021 um 11:21 Uhr

Nein die Sitzungen dauern so lange wie sie dauern da hat ein einzelnes BRM keinen Einfluss drauf.

R
rsddbr

18.05.2021 um 11:40 Uhr

Ich würde das etwas erweitern, wobei Moreno erstmal recht hat.

Trotzdem solltest du als BRV und auch das BR-Mitglied folgendes wissen: Nur weil die reguläre Arbeitszeit vorbei ist, heißt das nicht, dass das BR-Mitglied jetzt nach Hause gehen muss. Genaugenommen gehört die Teilnahme an BR-Sitzungen zu seinen Pflichten als BR-Mitglied. Die Zeit für die Teilnahme an der BR-Sitzung wird dann auch als Arbeitszeit gewertet. Für dich als BRV ist wichtig zu wissen, dass das Ende der persönlichen Arbeitszeit grundsätzlich kein Verhinderungsgrund ist und demnach auch kein Ersatzmitglied geladen werden darf. Nur wenn das BR-Mitglied eine Verhinderung beim BRV anzeigt, muss ein Ersatzmitglied geladen werden.

Eine ganz gute Zusammenfassung zur Verhinderung findest du hier: https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Verhinderung oder hier: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html

M
Matze

18.05.2021 um 11:40 Uhr

Dann muss der Kollege seine Arbeitszeit so verändern, dass er an der gesamten Sitzung teilnehmen kann (siehe §37 (2) BetrVG).

C
celestro

18.05.2021 um 12:22 Uhr

Nicht böse gemeint, aber ein 5er Gremium mit Sitzungslängen von 6-7 Stunden? Was macht Ihr denn da die ganze Zeit? Also wir haben bei einem 9er Gremium nie Sitzungen von mehr als 3 Stunden.

Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an.

E
enigmathika

18.05.2021 um 12:56 Uhr

Off topic: 6-7 Stunden für eine BR-Sitzung ist schon ziemlich lang. Vielleicht solltet Ihr öfter tagen und dafür kürzer.

D
DummerHund

18.05.2021 um 13:37 Uhr

Ich denke uns steht es nicht zu darüber zu Urteilen wie lange dort Sitzungen dauern. Zum einen weiß man nicht ob evtl. alles Neulinge im BR , die evtl. noch nicht mal ne Schulung hatten, oder aber ob sie nicht nen ganz schrägen AG haben und der BR mühsam immer alles erarbeiten muss. Ansonsten schließe ich mich an und gebe noch zu bedenken das es bei groben Pflichtverletzungen als letztes Mittel noch den § 23 BetrVG gibt.

C
celestro

18.05.2021 um 15:43 Uhr

"und gebe noch zu bedenken das es bei groben Pflichtverletzungen als letztes Mittel noch den § 23 BetrVG gibt."

Wo nimmst Du den denn her? Ich erinnere nochmal:

"Der Kollege verlangt aber jetzt, dass er als BR Mitglied ja das Recht der Teilnahme an BR Sitzungen hätte, dass alle Sitzungen auch immer nur max. 3,5 Stunden gehen dürfen, damit er immer komplett teilnehmen kann."

wenn der BR darauf eingeht (und selbst wenn nicht), sehe ich da nichts mit Pflichtverletzung.

D
DummerHund

18.05.2021 um 16:36 Uhr

Meinst du nicht es wäre eine Pflichtverletzung wenn der BR Sitzungen von 5-7 Stunden macht und 1 BRM meint nach 3,5 Stunden, ohne endschuldbaren Grund Regelmäßig die laufenden Sitzungen verlässt?

I
Icke

18.05.2021 um 16:57 Uhr

Naja, das BR-Mitglied arbeitet vielleicht nicht ohne Grund nur halbtags, wegen Kinderbetreung zum Beispiel, und kann deshalb gar nicht länger arbeiten, selbst wenn er/sie möchte. Ich denke schon, dass das Gremium durchaus darüber nachdenken sollte, dann halt öfter zu tagen.

Vom AG verlangt man auch Teilzeitarbeit zu fördern und Betroffene nicht zu benachteiligen. Dann kann man als BR auch mit gutem Beispiel voran gehen.

K
Kjarrigan

18.05.2021 um 17:03 Uhr

da kann man bestimmt trefflich drüber streiten

Fitting RN19 + 20 zu § 23 BetrVG

Pflichtverstoß: ständiges unentschuldigtes Fernbleiben von der BR Sitzung; DAs BRM ist aber teilweise da und unentschuldigt ist er auch nicht - NUR die Sitzung liegt außerhalb seiner vereinbarten Arbeitszeit

kein Pflichtverstoß: Streitigkeiten innerhalb des BR, die auf sachlichen Meinungsverschiedenheiten beruhen

DAs BRM ist halt der Meinung, dass man auch durchaus kürzere, aber öfter BR Sitzungen machen kann.

Ich würde das ganze mal auf die TO setzen und mit dem Gremium diskutieren und anschließend einen Kompromiss finden mit dem alle leben können.

Es kann ja auch Sachzwänge geben - z.B. Anreise eines BRM aus einem weit entfernten Betriebsteil der die lange Sitzung nötig macht. Aber auch dafür ließe sich bestimmt eine Lösung finden.

Erzwingen kann das BRM die kurzen Sitzungen allerdings nicht - aber er kann durchaus die Konsequenz ziehen, dass er früher geht.

S
SabiKa89

18.05.2021 um 18:15 Uhr

Vielen Dank für die vielen Informationen.

Zur Ergänzung: unser Teilzeit-BR Mitglied kann aus privaten Gründen nicht länger als 3,5 Stunden am Tag anwesend sein. Betrifft sowohl seine Arbeit als auch seine BR-Arbeit.

Warum wir 6-7 Stunden Sitzung haben: Wie ich erwähnt haben, sind wir ein komplett neuer BR der seit jetzt 4 Monaten seine ersten Schritte macht und auch oft Gäste hierzu in den Web-Konferenzen hat (Gewerkschafter, KBR-Mitglieder, K-Schwerbehindertenvertretung) die uns alle helfen.

Dass ich für den Rest der Sitzung kein Ersatzmitglied einladen darf, war mir jetzt wirklich nicht bewusst. Hier hatte auch noch niemand von KBR oder auch von Seiten des Arbeitgebers angezeigt, das dies nicht korrekt wäre.

Werde ich dann zukünftig beachten.

M
Moreno

18.05.2021 um 20:06 Uhr

SBV ist kein Gast und ist zu allen Sitzungen des Betriebsrat einzuladen !

R
Relfe

18.05.2021 um 20:09 Uhr

Hallo SabiKa89,

das mit dem Ersatzmitglied laden ist so nicht ganz korrekt wie du es aufgefasst hast. Wenn ein Verhinderungsgrund vorliegt, dann musst Du ein Ersatzmitglied laden. Wenn kein Verhinderungsgrund vorliegt, dann darfst Du kein Ersatzmitglied laden.

Du musst also feststellen, ob das BRM für den Rest der Sitzung als "verhindert" gilt und dann entsprechend handeln.

Ein Facharzttermin z.B. wäre ein Verhinderungsgrund eine Sitzung vorzeitig zu verlassen, das kann das BRM auch früh genug ankündigen und dann muss man eben auch ab dem Zeitpunkt ein Ersatz-BRM laden, wenn die Sitzung fortdauern soll.

Interessante Problematik die ihr habt.

C
celestro

18.05.2021 um 20:10 Uhr

"SBV ist kein Gast und ist zu allen Sitzungen des Betriebsrat einzuladen !"

Ich lese da "K-Schwerbehindertenvertretung" ... und die wäre wohl wirklich ein Gast, oder?

S
SabiKa89

18.05.2021 um 23:17 Uhr

Hallo nochmal,

unsere Firma hat noch keine eigene Schwerbehindertenvertretung. Die Wahl hierfür ist für Juni 2021 angesetzt. Hierzu hilft uns aktuell die Konzern-Schwerbehindertenvertretung weiter.

Zu unserem Teilzeit-BR Mitglied: Er gibt an, das er nur 3,5 Stunden am Tag Zeit hat und danach aus "persönlichen Gründe" verhindert ist.

Wir werden diese Thematik in unsere nächsten BR-Sitzung nochmal ausführlich besprechen.

Danke nochmal an alle Sabine

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