Erstellt am 14.03.2019 um 19:23 Uhr von Kratzbürste
Wer nicht einmal so viel A.... in der Hose hat, seine eigenen Rechte in Anspruch zu nehmen, der wird kaum wirkungsvoll die Interessen der AN zu vertreten. Schickt die Kollegen mal zu einer Schulung.
Ansonsten - BRs daran zu hindern zur Sitzung zu gehen, ist eine strafbare Behinderung des BR.
Erstellt am 14.03.2019 um 20:41 Uhr von Köpenicker
Du hast vollkommen recht Kratzbürste, trotzdem würde es gehen oder nicht.
Erstellt am 14.03.2019 um 22:08 Uhr von alterMann
Na, kratzbürste, da würde ich nicht so schnell urteilen. Wir kennen den Laden ja nicht.
Außerdem sollte man sich persönlichen Streit mit Vorgesetzten für Momente aufheben, in denen nichts anderes mehr geht. Viel wirkungsvoller ist hier doch das Handeln des BR:
Der kann die Vorgesetzten höflich anschreiben, dass die Kollegen regelmäßig zur Sitzung kommen müssen und deshalb im Dienstplan nicht verplant werden können. Der BR bitte das zu beachten, da die Dienstpläne sonst nicht genehmigt werden können.
Wenn die Vorgesetzten es etwas genauer wissen müssen, legt man halt noch Fristen und den absehbaren weiteren Ablauf der rechtlichen Auseinandersetzung mit dabei...
Erstellt am 15.03.2019 um 07:23 Uhr von Deichläufer
Sind Dienstpläne nicht nach §87 Abs.1 Nr.2 mitbestimmungspflichtig? Da frage ich mich warum der BR tatenlos danebensteht, auf sein MBR verzichtet und den Kopf in den Sand steckt
Erstellt am 15.03.2019 um 09:26 Uhr von Köpenicker
@Deichläufer du hast leider recht. Der br in dem ich bin ist auch eigentlich ein Witz. Trotzdem bleibt ja nur Vorschläge machen und Wege aufzuzeigen.
Erstellt am 15.03.2019 um 09:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (Köpenicker):
"... kommen nicht zu den regulären Sitzungen, weil diese nicht im Dienstplan berücksichtigt wurden."
Wie der Arbeitgeber die Arbeit organisiert wenn BRM Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen ist seine Sache. Ob die Arbeit so lange liegen bleibt, ob ein Springer herangezogen wird oder ob er die Dienste entsprechend plant, das ist einzig und alleine Angelegenheit des Arbeitgebers. Sitzungen werden in der Regel langfristig geplant und dem Arbeitgeber frühzeitig mitgeteilt. Die BRM brauchen sich dann nur noch zur Sitzung abzumelden.
Zitat (Köpenicker):
" Ist möglich per Beschluss den Ag aufzufordern, den dienstplan anzupassen"
Ihr könnt ihn auch auffordern für Schneefall im August zu sorgen. Einen durchsetzba´ren Anspruch habt Ihr meines Erachtens nicht.
Zitat (Köpenicker):
"oder man erwirkt einen Beschluss bei Gericht (§23 abs3 betrVg)so das sie an den Sitzungen teilnehmen können"
Warum sollte das Gericht etwas beschließen was doch schon im Gesetz steht? Warum sollte das Gericht den Arbeitgeber zu etwas verdonnern, was Ihr gar nicht in Anspruch nehmt? Ihr werdet nur ungläubiges Staunen ernten.
Dienstpläne sind doch mitbestimmt? Was war denn die Reaktion des Arbeitgebers als Ihr die Dienstpläne nicht genehmigt habt weil die Sitzungszeiten nicht berücksichtigt wurden?
Erstellt am 15.03.2019 um 10:40 Uhr von Köpenicker
Reaktion des Br gabs nicht. Wie so oft, selbst Verstöße gegen die Ruhezeiten werden oft übersehen.
Habt ihr den ne bessere Idee als, in jeder Sitzung es anzumahnen und Möglichkeiten den anderen Mitgliedern aufzuzeigen.
Erstellt am 15.03.2019 um 21:40 Uhr von jimbob2019
BR Arbeit geht vor Arbeitszeit
Erstellt am 17.03.2019 um 19:40 Uhr von jimbob2019
Ganz einfach. Die Zeiten die ihr fest für eure BR Arbeiten, wie Sitzungen und Aussschussarbeit, teil t ihr den AG mit. Wenn der AG von diesen Kenntniss hat, brauchen die Gremiumsmitglieder dem Vorgesetzten noch nicht mal bescheid geben. Eigendlich habt das Gremium hier nur eine Informationspflicht. Fragen ob man BR Arbeit machen darf, brauch man nicht weil das ist eure Pflicht.