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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlussfassung zur Einforderung der Rechtsanwaltskosten

F
Fürsorge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben im Betriebsrat die Beteiligungsrechte des BR´s durch einen Anwalt eingefordert (das ganze Prozedere im Vorfeld mit Beschluss etc. ist gelaufen). Der Arbeitgeber weigert sich jetzt, die Rechnung (Kostennote) des Rechtsanwaltes zu bezahlen mit der Begründung, das er der Beauftragung eines Sachverständigen nicht zugestimmt hätte. Die Nachfrage beim Anwalt hat ergeben, dass wir einen erneuten Beschluss fassen müssen, dass die Notwendigkeit eines Anwaltes notwendig war. Die Forderung hat der Anwalt rein rechtlich ja an uns. Er benötigt von uns sozusagen einen Beschluss, um direkt an den Arbeitgeber diese Forderung einzuklagen.

Jetzt meine Frage: Hat hier jemand Sachkunde wie wir das formulieren damit wir hier keine Formfehler etc. machen.

Vielen Dank im Voraus.

2.05206

Community-Antworten (6)

M
mitleserinnenn

10.06.2013 um 13:11 Uhr

Wenn es hier um notwendigen EXTEREN Sachverstand ging, habt ihr dann das BetrVG VORHER beachtet, als geprüft ob INTERNER ggf gegeben war? Habt ihr diesem vim AG eingefordert? Habt ihr das BetrVG betreffen Hinzuziehung des externen wirklich beachtet? Wenn alles ok war, sollte der RA euch eigentlich auch im eigenen Interesse beim notwendigen Beschluss beraten. Auch, dass Beschlüsse richtig und vollständig sind.

N
nicoline

10.06.2013 um 14:25 Uhr

Hallo Fürsorge, der Satz:

wir haben im Betriebsrat die Beteiligungsrechte des BR´s durch einen Anwalt eingefordert (das ganze Prozedere im Vorfeld mit Beschluss etc. ist gelaufen).

ist etwas schwierig zu verstehen.

Ich verstehe ihn so:

Der AG beteiligt Euch nicht so, wie er müsste und deshalb braucht ihr einen Rechtsanwalt, der Euer Beteiligungsrecht gegenüber dem AG geltend macht, der ggf. auch beauftragt werden soll, diese Rechte dann gerichtlich durchzusetzen. Wenn meine Interpretation richtig ist, würde es sich nicht um einen Sachverständigen gem. § 80 BetrVG handeln, (über den ihr mit dem AG eine Vereinbarung treffen müßtet) sondern um die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dessen Kosten dann als erforderliche Sachkosten gelten, die gem. § 40 BetrVG vom AG zu übernehmen sind.

Ich gehe davon aus, dass ihr, sollte meine Vermutung stimmen, dem AG im Vorwege mehrfach, deutlich und eindringlich Eure Ansicht über Eure Beteiligungsrechte mitgeteilt habt, dieses aber erfolglos war. Dann kommt nachfolgendes zum Tragen:

DKK zu § 40 BetrVG Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates Rechtsverfolgung Rn 31

Vom AG zu erstatten können auch Anwaltskosten sein, die anfallen, wenn ein Rechtsanwalt vom BR zur Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte eingeschaltet wird oder wenn er mit der außergerichtlichen Vertretung des BR gegenüber der Firmenleitung mit dem Ziel beauftragt wird, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.

Und da müsst ihr nicht erst eine Vereinbarung mit dem AG treffen.

Bei diesem einen Satz schließe ich mich meiner Vorrednerin an: sollte der RA euch eigentlich auch im eigenen Interesse beim notwendigen Beschluss beraten. Auch, dass Beschlüsse richtig und vollständig sind.

Also, ruft ihn an und sagt ihm, er möge Euch genau sagen, was ihr beschliessen sollt. Wenn er das nicht kann, oder will, wechselt den Anwalt.

S
Snooker

10.06.2013 um 15:10 Uhr

@Fürsorge

Da Beteilungsrechte des AG gegenüber dem BR hier wohl im Vorfeld Missachtet wurden, ist hier wohl auch ein grober Verstoss des AG seitens §23 zu erwähnen.

Ihr hattet im Vorfeld einen Ordnungsgemäßen Beschluss gefasst einen RA mit den Interessen des BR zum Sachverhalt xy. Soweit ist alles ersichtlich in deiner Frage. Nicht ersichtlich ist aber ob ihr den AG auch vor Beauftragung des RA darauf hin gewiesen habt. Wenn nicht, habt ihr natürlich auch einen Fehler begangen.

Ihr könntet es versuchen zu revidieren indem ihr dem AG ein Schreiben zukommen lasst in dem Sinngemäß steht, das der BR es für ERFORDERLICH hält zum Sachverhalt xy einen RA zu beauftragen und ihr um Kostenübernahme nach § 40 BetrVG ersucht. Zum einem habt ihr das Wort Erforderlich drin, was euch kein AG wederlegen kann, und zum anderem das Wort "ersucht". Da ihr in der Sache keine Bittsteller seit, ist das eine höflichere Form der Aufforderung die Kosten zu übernehmen. Wenn ihr einen starken BRV habt, dann könnt ihr das schreiben persönlich übergeben und die Antwort direkt abwarten, denn man könnte ja mal einfliessen lassen was ich Anfangs wegen §23 BetrVG geschrieben habe.

G
gironimo

10.06.2013 um 15:40 Uhr

Ich bin da ganz sicher, dass Euch der Anwalt den Beschluß, den er braucht, in die Feder diktieren kann. An seiner Stelle würde ich es ohnehin erst einmal mit einer Mahnung an den Arbeitgeber gerichtet versuchen.

F
Fürsorge

12.06.2013 um 16:09 Uhr

Hallo,

vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Vielleicht muss ich doch etwas konkreter werden. Wir haben den Arbeitgeber aufgefordert uns Informationen zu einem unserer Meinung nach geplanten Betriebsübergang zu geben. Auf mehrfache Anfragen hat der Arbeitgeber nicht reagiert. Wir haben dem Arbeitgeber dann mitgeteilt, dass wir beabsichtigen, die Einigungsstelle anzurufen und sie uns einen Vorsitzenden für die Einigungsstelle vorschlagen können. In einem weiteren Schreiben (6 Tage später) haben wir die Beauftragung eines Anwaltes dem Arbeitgeber mitgeteilt. Weitere 6 Tage später hat dann der Arbeitgeber reagiert und uns mitgeteilt, dass die Anrufung der Einigungsstelle nicht nachvollzogen werden kann. Mittlerweile haben wir (nach dem Schreiben des Rechtsanwaltes) Informationen erhalten. Jetzt geht es noch um die zu zahlende Rechnung, die der Arbeitgeber verweigert. Gibt es einen Mustertext, den wir verwenden können. Vielen Dank für die Hilfen und Anregungen.

P
Petrus

12.06.2013 um 16:19 Uhr

Gibt es einen Mustertext, den wir verwenden können.

Wie schon mehrere Vorschreiber mitgeteilt haben: Ja - von eurem Anwalt! Es gibt auch Kanzleien, die haben die entsprechenden Dokumente auf Ihrer Homepage, wie Tante Google auf die Stichworte "abtretung betriebsrat" mitteilt.

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