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Beschlussfassung

C
Chrispi
Feb 2019 bearbeitet

Servus,

ich habe eine Frage, wir haben als BR Gremium ein Beschluss gefasst daß wir für ein bestimmtes Thema ( BV) ein Sachverständigen kommen lassen, dies wurde auch der GL mitgeteilt und diese war einverstanden und übernimmt die kosten.

Jetzt hat unser Vorsitzender aber entschieden daß wir den Sachverständigen nicht mehr brauchen, da wir in einer Arbeitsruppe ein Teil der BV geändert bzw ergänzt haben. Die Mehrheit des BR Gremium hat dazu dann nichts mehr weiter gesagt.

Meine Frage ist jetzt ob das in Ordnung ist oder ob wir einen weiteren Beschluss gebraucht hätten das der Sachverständige nicht mehr zu kommen braucht,

Die BV ist jetzt unterschrieben und somit in Kraft, welche auswirkungen hat das ganze?

Danke für eure Hilfe

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

20.02.2019 um 17:56 Uhr

Der Vorsitzende kann überhaupt nichts selber entscheiden. Hoffentlich hat es wenigstens eine Beschlussfassung für die Zustimmung zur BV gegeben.

C
Chrispi

20.02.2019 um 18:58 Uhr

Ja selbstverständlich gab es eine Beschlussfasung zur BV. Es gab wie oben geschrieben jedoch keine daß der Sachverständige nicht mehr kommen muss. Das war ja meine eigentliche Frage

G
ganther

20.02.2019 um 23:39 Uhr

wenn die BV schon geschlossen ist: was soll denn der SV noch prüfen und beraten? Ihr sollten dem BRV mal den Kopf waschen, aber das war ja nicht deine Frage...

R
rsddbr

21.02.2019 um 09:37 Uhr

"Meine Frage ist jetzt ob das in Ordnung ist oder ob wir einen weiteren Beschluss gebraucht hätten das der Sachverständige nicht mehr zu kommen braucht,"

In Ordnung ist es nicht, denn es hätte einen Beschluss benötigt, wonach der alte Beschluss zur Hinzuziehung eines Sachverständigen aufgehoben wird.

"Die BV ist jetzt unterschrieben und somit in Kraft, welche auswirkungen hat das ganze?"

Die Auswirkungen sind, dass die BV in Kraft getreten ist, ohne sie durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Sie ist gültig, sofern die Beschlussfassung für die Zustimmung zur BV korrekt war. Der fehlende Beschluss bzgl. des Sachverständigen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der BV. Das Gremium hat mit dem Beschluss zur Zustimmung stillschweigend hingenommen, dass der Sachverständige nicht hinzugezogen wird.

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