Erstellt am 20.02.2019 um 16:56 Uhr von Kratzbürste
Der Vorsitzende kann überhaupt nichts selber entscheiden.
Hoffentlich hat es wenigstens eine Beschlussfassung für die Zustimmung zur BV gegeben.
Erstellt am 20.02.2019 um 17:58 Uhr von Chrispi
Ja selbstverständlich gab es eine Beschlussfasung zur BV. Es gab wie oben geschrieben jedoch keine daß der Sachverständige nicht mehr kommen muss. Das war ja meine eigentliche Frage
Erstellt am 20.02.2019 um 22:39 Uhr von ganther
wenn die BV schon geschlossen ist: was soll denn der SV noch prüfen und beraten? Ihr sollten dem BRV mal den Kopf waschen, aber das war ja nicht deine Frage...
Erstellt am 21.02.2019 um 08:37 Uhr von rsddbr
"Meine Frage ist jetzt ob das in Ordnung ist oder ob wir einen weiteren Beschluss gebraucht hätten das der Sachverständige nicht mehr zu kommen braucht,"
In Ordnung ist es nicht, denn es hätte einen Beschluss benötigt, wonach der alte Beschluss zur Hinzuziehung eines Sachverständigen aufgehoben wird.
"Die BV ist jetzt unterschrieben und somit in Kraft, welche auswirkungen hat das ganze?"
Die Auswirkungen sind, dass die BV in Kraft getreten ist, ohne sie durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Sie ist gültig, sofern die Beschlussfassung für die Zustimmung zur BV korrekt war. Der fehlende Beschluss bzgl. des Sachverständigen hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit der BV. Das Gremium hat mit dem Beschluss zur Zustimmung stillschweigend hingenommen, dass der Sachverständige nicht hinzugezogen wird.