Erstellt am 15.10.2017 um 09:15 Uhr von kratzbürste
Was sind denn Arbeitsverstöße und was haben die mit der BR-Arbeit zu tun?
Erstellt am 15.10.2017 um 10:13 Uhr von basilica
Ich sehe nicht viel, was gegen eine Änderung des Beschlusses sprechen soll. Von Seiten des Schulungsanbieters rechne ich mit keinen Problemen. Ich kenne es nur so, daß die Anbieter Ersatzteilnehmer akzeptieren. Mit dem Arbeitgeber müßt Ihr natürlich absprechen, ob die für den ursprünglichen Teilnehmer eingeplante Vetretung auch am Arbeitsplatz des neuen Teilnehmers eingesetzt werden könnte. Bleiben die Ansprüche des ursprünglichen Teilnehmers. Wenn er nicht damit einverstanden ist, aus dem Schulungsplan gestrichen zu werden, bleibt ihm die Möglichkeit, seinen Schulungsanspruch unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten auf eigene Faust durchzusetzen. Wenn er vom Arbeitgeber keine Kostnübernahmeerklärung erhalten kann, wird er vermutlich - je nach Anbieter - die Kosten erst einmal selber vorstrecken und dann vom AG die Kostenerstattung einklagen müssen. Hab leider vergessen, wie das genaue Verfahren ist. Sollten seine Arbeitsverstöße so gravierend sein, daß er trotz BR-Mandat mit einer wirksamen Kündigung zu rechnen hat, schätze ich die Erfolgsaussichten für so eine Klage aber mal über den dicken Daumen als nicht besonders rosig ein. Dann allerdings wäre auch die Kostentragunspflicht des AG für eine vom BR beschlossene Schulung des Delinquenten zu hinterfragen.
Erstellt am 15.10.2017 um 13:59 Uhr von alterMann
Mimi, die Frage hört sich schon etwas schräg an:
Soll das BRM jetzt wegen eines Arbeitsverstoßes innerhalb des BR bestraft werden? Oder gibt es einen sachlichen Grund, warum der Verstoß das BRM für das Seminar disqualifiziert? Das könnte ich mir allenfalls für ein Spezialseminar denken.
Sollte es sich hier um ein Grundseminar handeln, auf das jedes BRM einen Anspruch hat, dann wäre ein solcher Beschluss rechtlich fragwürdig. Möglicherweise könnte das benachteiligte BRM dagegen gerichtlich vorgehen. (Behinderung der BR-Arbeit)
Erstellt am 15.10.2017 um 17:54 Uhr von Mimi1962
Danke für eure Antworten. Es geht um Arbeitszeitbetrug, was ja schon ein Grund für die Kündigung wäre. Das Seminar zum Thema Arbeitsrecht ist bisher nur beschlossen aber noch nicht gebucht. Das wäre also kein Problem.
Erstellt am 16.10.2017 um 09:35 Uhr von moreno
Na der Kollege hat doch bewiesen dass er Schulungsbedarf zum Thema Arbeitsrecht hat ;-)