Hallo zusammen!
Meine Frage ist, wie ist es eigentlich bei einem Beschluss zu einer Kündigung. Wenn zu dieser Sitzung nicht Ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ist die Stellungnahme dann rechtens oder ist es dann besser, bei einem BR-Mitglied, die Frist verstreichen zu lassen.

Da der Verdacht besteht das unser Vorsitz sehr AG freundlich ist und wir uns den Paragrafen mit der Fristverstreichung genau durchgelesen haben, in Bezug auf
BR-mitglieder. War das nur ein Gedanke um keine Fehler in der Beschlussfassung zu
machen und damit unsere Stellungnahme nicht rechtswirksam zu machen.
Watschenbaum danke für die Klarstellung und wie sieht du das mit der Ordnungsgemäßen
Einladung ist das sehr wichtig.?? Denn bei einer nicht Zustimmung müssen wir doch einen Beschluss fassen und wenn dann nicht Ordnungs gemäß eingeladen wurde ist dieser doch hinfällig, oder. Und somit unser Einspruch?

Danke Die Gute